Anfrage Nr. 15-2368/2019:
Verkehrssicherheit durch Verkehrszeichen

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrssicherheit durch Verkehrszeichen

Verkehrszeichen gelten laut allgemeiner Rechtsprechung1 nur, wenn sie klar erkennbar sind. Gemäß Aussage der anwesenden Verwaltung in der Sitzung des Bezirksrates Linden-Limmer am 19. Juni 2019 gehört die Überprüfung der freien Erkennbarkeit von Verkehrszeichen zu deren laufendem Geschäft. Anlass war ein Antrag, die Verkehrssicherheit eines Verkehrszeichens wiederherzustellen2.

Derartige Anträge tauchen in schöner Regelmäßigkeit als Tagesordnungspunkte auf Sitzungen aller Bezirksräte auf, sodass Zweifel daran bestehen können, dass die Verwaltung ihren diesbezüglichen Verpflichtungen voll umfänglich nachkommt. Und das, obwohl sich die Verwaltung doch der Wichtigkeit der freien Erkennbarkeit von Verkehrszeichen bewusst ist, was man u.a. an städtischen Plakatiergenehmigungen ablesen kann, die es ausdrücklich untersagen, an Befestigungsmasten mit Verkehrsschildern zu werben, die schlimmstenfalls wohl von den Schildern ablenken, sie jedoch nicht verdecken würden.

Aus diesem Anlass frage ich die Verwaltung:

1. In welchen periodischen Abständen oder nach welchem Schema wird die freie Erkennbarkeit von Verkehrszeichen im Stadtbezirk Linden-Limmer gepfrüft und in welcher Zeit nach Feststellung eines Mangels wird durchschnittlich (Erfahrungswert ist ausreichend) für dessen Abhilfe gesorgt?

2. Sind der Verwaltung Un- bzw. Vorfälle im Stadtbezirk bekannt, die auf die Nichterkennbarkeit von Verkehrszeichen zurückzuführen waren?

3. Ist die Stadt Hannover gegen solche Fälle versichert und wie hoch ist die Jahresprämie? Wenn nicht, welche finanziellen Folgen hatte dies für die Stadtkasse?

1https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/1538-zugewachsenes-oder-zugeschneites-verkehrsschild




2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1611-2019