Drucksache Nr. 15-2368/2015 S1:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2050/2015, Ehemalige Landesfrauenklinik als Flüchtlingswohnhaus
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 02.11.2015
TOP 9.2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2368/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2050/2015, Ehemalige Landesfrauenklinik als Flüchtlingswohnhaus
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 02.11.2015
TOP 9.2.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Beschlusstext des Antrags wird wie folgt geändert: Wir fordern die Verwaltung der LHH
auf, mit der Region Hannover über eine kostenfreie Überlassung bzw. auch Anmietung der
leerstehenden Gebäude der ehemaligen Landesfrauenklinik (Herrenhäuser Kirchweg) zum
Zwecke der vorübergehenden Nutzung als Notunterkunft für Flüchtlinge zu verhandeln.

Begründung:
Im vorliegenden Antragstext werden die Begriffe Flüchtlingswohnhaus und
Flüchtlingsunterbringung synonym verwendet. Dies bedarf einer KlarsteIlung.
Da es nach dem Begründungstext des Antrags um eine vorübergehende Nutzung der Gebäude geht, sollte dies auch begrifflich klar im Antrag so genannt werden.
Auf dem Gelände stehen mehrere Gebäude, deren Nutzungsmöglichkeiten im Einzelnen
geprüft werden sollten. Daher wird hier der Plural verwendet.
Es sollte mit der Region zunächst über eine kostenfreie Überlassung der Gebäude
verhandelt werden. Die Flüchtlingsunterbringung ist eine übergeordnete Aufgabe von Stadt
und Region gleichermaßen.

Entscheidung

zu Drucks. Nr. 15-2050/2015 sowie zu Änderungsantrag 15-2368/2015

Entsprechend des obigen Beschlusses hat die Verwaltung Gespräche mit dem Klinikum Region Hannover aufgenommen und möchte mit dieser Drucksache über das Ergebnis berichten.

Am 22.12.2015 haben Mitarbeiter des Klinikums Region Hannover sowie Mitarbeiter der Landeshauptstadt Hannover (aus den Bereichen vorbeugender Brandschutz, Stadterneuerung und Wohnen sowie Immobilienverkehr) an einer Führung des technischen Leiters durch das Gebäude Landesfrauenklinik teilgenommen.

Ziel dieser Besichtigung war die Prüfung einer möglichen Unterbringung von Flüchtlingen im Krankenhaus, ob es als Notunterkunft umgebaut und betrieben werden könnte.

Das Haupthaus wurde 1781 erbaut. Der Bau ist mehrfach durch Funktionsräume erweitert worden. Der bebaute Grundriss beträgt ca. 2750 m². Es besteht aus einem Kellergeschoß (Hochkeller) einer Hochparterre, 1.OG, 2.OG und einem ausgebautem Dachgeschoss auf dem Hauptgebäude. Nutzfläche stehen ca. 5500 m² zur Verfügung. Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

Der Gesamtzustand des Objektes ist sanierungsbedürftig. Insbesondere sind Wasserschäden zu beheben, die sanitären wie die elektrischen Anlagen zu sanieren bzw. zu modernisieren und auch Decken, Wände und Fenster zeigen Wasserschäden oder Wasserdurchlässigkeit auf. Auch der vorbeugende Brandschutz macht erhebliche Maßnahmen erforderlich.

Die Erfahrungen mit dem Gebäude Oststadtkrankenhaus haben gezeigt, dass – auch wenn die bisherige Nutzung erst kürzlich aufgegeben wurde – erhebliche Umrüst- und
Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind, bevor eine andere (in diesen Fällen Flüchtlings-) Nutzung möglich ist. Im Falle des Oststadtkrankenhauses hat die Verwaltung dies bewusst so in Kauf genommen, auch wenn sich jetzt zeigt, dass weiterhin zahlreiche Reparaturen / Sanierungsarbeiten mit hohem finanziellem, personellem und zeitlichem Aufwand nötig sind.Eine schnelle Lösung zur Unterbringung lässt sich in der ehemaligen Landesfrauenklinik nicht herbeiführen. Es sind umfangreiche Sanierungs- und Baumaßnahmen vorzunehmen.

Eine überschlägige Kostenschätzung, der notwendigsten Maßnahmen (Heizungsanlage, Wasserleitungen und Sanitär instand setzen, Teilsanierung feuchter Wände ( Fassade lässt Feuchtigkeit durch), Erhaltung und Bedienbarkeit der Fenster herstellen, Dachsanierung, Ergänzung der veralteten elektrische Anlage, vorbeugender Brandschutz, zusätzliche Umbaukosten für Küchen, Sanitärräume, Türschlösser, Maler) führt zu voraussichtlichen Kosten von über 3 Mio. €.

Auch mit erheblichem Aufwand und Anstrengungen wäre das Gebäude „Landesfrauenklinik“ nicht saniert, sondern lediglich nutzbar gemacht. Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung der zeitliche Aspekt: die Verwaltung geht derzeit bei ihren Anmietungen in aller Regel von einem Mietzeitraum von 10 Jahren aus. Das Klinikum Region Hannover ist auch grundsätzlich bereit über eine Zwischennutzung des Gebäudes mit der Landeshauptstadt zu sprechen, strebt aber eine Veräußerung an. Eine langjährige Überlassung wird ausgeschlossen. Der Standort eignet sich gut für Wohnungsbau und es gibt auch Interessenten. Aus Sicht der Verwaltung wäre es unangemessen und unwirtschaftlich, die erforderlichen erheblichen Investitionen für eine zeitlich befristete Notunterbringung zu tätigen, die bei einer späteren Umnutzung zu Wohnungen nicht wertsteigernd zum Tragen käme. Das Grundstück ist leider für die Flüchtlingsunterbringung unter diesen Bedingungen nicht geeignet.