Drucksache Nr. 15-2367/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erwerbstätigkeit von Migranten aus Asylherkunftsländern
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 24.11.2021
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-2367/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erwerbstätigkeit von Migranten aus Asylherkunftsländern
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 24.11.2021
TOP 7.1.1.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie* des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsförderung der Bundesagentur für Arbeit ergab, dass 6 von 10 Afghanen in Deutschland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit liegt die Beschäftigungsquote von Afghanen auch nur knapp über der von Migranten aus anderen wichtigen Asylherkunftsländern Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan Somalier und Syrien, die nur zu 37% einer Erbstätigkeit nachgehen. Afghanische Frauen gehen hingegen nur zu 8% einer Erwerbstätigkeit nach, Frauen aus den anderen Asylherkunftsländern vergleichsweise zu 29%.

Laut der deutschlandweiten Studie, verdienen Migranten die einer Erwerbstätigkeit nachgehen im Durchschnitt lediglich knapp 900 Euro brutto, bei einer Aufenthaltsdauer unter 2 Jahren. Bei einer Aufenthaltsdauer von über 5 Jahren kommen sie auf etwa 1400 Euro brutto.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Migranten aus den oben genannten acht wichtigsten Asylherkunftsländern leben im Stadtbezirk und wie viele davon gehen einer Erwerbstätigkeit nach? Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln.

2. Wie viele der erwerbstätigen Migranten sind auf Unterstützung vom Staat angewiesen und können ihren Lebensunterhalt somit nicht selbst bestreiten? Bitte jeweils nach Herkunftsland aufschlüsseln.

3. Welche Maßnahmen nutzt die Verwaltung um Migranten in die Erwerbstätigkeit zu bringen und wie geht die Verwaltung speziell bei der Integration von weiblichen Migranten in das Berufsleben vor?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.:

1a.) Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln.

Tab. 1: Einwohnerbestand (Bev. insgesamt, einschließlich nicht Erwerbsfähige) am 31.12.2020: Anzahl der Personen nach Erster Nationalität und Geschlecht am Ort der Hauptwohnung im Stadtbezirk 11 (Ahlem/Badenstedt/Davenstedt)

Erste Staatsangehörigkeit der Top 10
Hauptherkunftsländer Asylbewerbender in Deutschland – hier: Asylerstantrag
männlich
weiblich
Gesamt
türkisch
699
661
1.360
eritreisch
17
14
31
nigerianisch
32
27
59
somalisch
23
20
43
afghanisch
119
89
208
georgisch
12
7
19
irakisch
281
250
531
iranisch
75
68
143
pakistanisch
17
6
23
syrisch
293
189
482
Quelle: Landeshauptstadt Hannover: Statistikstelle


1b) Wie viele davon gehen einer Erwerbstätigkeit nach?

Hierzu liegen keine Daten vor. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Hannover liegen nur auf Ebene der Gesamtstadt Hannover vor und nicht auf Ebene der Stadtbezirke oder Stadtteile.


zu 2.:

Tab. 2: Anzahl der Personen mit verfügbarem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und / oder Selbstständigkeit und zugleich ergänzendem Leistungsbezug nach dem SGB II nach Staatsangehörigkeiten (Hauptherkunftsländer Asylbewerbender s.o.) am 31.12.2020 im Stadtbezirk 11 (Ahlem/Badenstedt/Davenstedt)

Staatsangehörigkeit
Anzahl der SGB II Leistungsempfänger*innen insgesamt
darunter Personen mit verfügbaren Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit
Türkei
291
75
Eritrea
16
3
Afghanistan
145
27
Irak
365
58
Iran
65
10
Syrien
335
50
Georgien
58
4
Nigeria
Somalia
Pakistan
Gesamt
1.275
227

Statistische Einzelfälle werden aus Gründen des Datenschutzes zusammengefasst.
Quelle: Statistiken der Agentur für Arbeit und Landeshauptstadt Hannover: Statistikstelle


zu 3.:

Unabhängig von der geschlechtlichen Zugehörigkeit werden alle geflüchteten Menschen vom SG 50.63 unterstützt, um diesen Menschen eine schnellstmögliche gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Unterstützung findet in allen Lebensbereichen statt, dazu zählt auch der Bereich Arbeit.

Der Schlüssel zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist der Spracherwerb. Ab einem Sprachniveau von B2 kann eine Ausbildung absolviert werden. Dieses Niveau ist nötig, damit neben dem Ausbildungsbetrieb auch die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einige Sprachkursträger bieten auch eine Kinderbetreuung an, damit erziehungsberechtigte Personen auch eine Karriere anstreben können. Viele der Hilfesuchenden haben bereits eine Qualifikation in ihrem Herkunftsland abgeschlossen. In dem Aufnahmeland können diese Abschlüsse anerkannt werden, so dass nötige Qualifikationen nachgeholt werden können. An dieser Stelle arbeitet das SG 50.63 mit der Agentur für Arbeit zusammen, die sowohl die Übersetzung, als auch die Anerkennung der Abschlüsse übernimmt.
Das SG 50.63 leistet außerdem Unterstützung bei der Zusammenstellung der Bewerbungsmappe und klärt über die sprachlichen Anforderungen für den Ausbildungsberuf aus, damit das Verständnis aufgebaut wird, warum das Sprachniveau für eine erfolgreiche Ausbildung wichtig ist.