Drucksache Nr. 15-2367/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Rahmenabsprachen zur "Vereinsmarke"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 7.4.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2367/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Rahmenabsprachen zur "Vereinsmarke"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 7.4.3.

In der Ausgabe der Neuen Presse vom 6. August 2019 wird über das Projekt
„Vereinsmarke“ berichtet. Deren Internetpräsenz1 lassen sich leider keine Kriterien entnehmen, nach denen Partnerunternehmen ausgewählt werden. Auch sonstige dem Auswahlprozess zugrunde liegende Informationen sind nicht auffindbar.

Da auch im Gebiet des Stadtbezirks Linden-Limmer verschiedenste Sportvereine vorhanden sind, für die es interessant sein kann, für wen sie potentiell werben sollen, stelle ich folgende Fragen:

1. Könnten beispielsweise Partner werden

a) eine Burger-Kette, deren Produkte nicht als besonders gesundheitsförderlich bekannt sind oder
b) ein Waffenproduzent oder -händler, weil es ja auch den Schießsport gibt,
c) oder eine Brauerei mit seinem - angeblich alkoholfreien - Bier, das wegen des Mineraliengehaltes vor, während oder nach dem Sport kalt getrunken werden könne, während die Gesamtpalette der deklariert alkoholischen Getränke evtl. außen vor bliebe?

2. Ist ein Jugendschutz vorgesehen, der verhindert, dass sich insbesondere Kinder
und Jugendliche dazu animiert sehen, Produkte von Partnerunternehmen zu
erwerben, die sie sich finanziell eigentlich gar nicht leisten können oder die
möglicherweise gesundheitsgefährdend sind?

3. Wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber, ob ein Unternehmen Partner
werden darf oder nicht?

1 https://vereinsmarke.de/

Antwort der Verwaltung:


Nach Abstimmung seitens der Verantwortlichen des Projektes „Vereinsmarke“ mit dem Stadtsportbund wurden der Verwaltung folgende Informationen zu den Fragen übermittelt. Sollten weitere Detailfragen zum Projekt und dessen Handhabung bestehen, steht die Projektleitung der Politik gerne im direkten Austausch zur Verfügung.

Zu 1a.)
Bei möglichen Partnerschaften mit Burger-Ketten o.ä. Unternehmen muss das jeweilige Projekt genau betrachtet werden.

Zu 1b.)
Ein Waffenproduzent oder -händler wird kein Partner werden.

Zu 1c.)
Bei möglichen Partnerschaften mit Brauereien muss analog zu a) das jeweilige Projekt genau betrachtet werden. Es gab bereits Anfragen von Alkoholproduzenten, die allerdings abgelehnt wurden.

Zu 2.)
Durch das Jugendschutzgesetz ist geregelt welche Produkte an Jugendliche verkauft werden dürfen. Zudem gilt für Einkäufe der sog. Taschengeldparagraph, der u.a. Zustimmungsrechte der Eltern sowie Pflichten der Händler bzgl. Umfang und Summe eines Verkaufs an Minderjährige regelt. Daran müssen sich alle Händler halten.

Zu 3.)
Die Entscheidung, ob ein Unternehmen Partner werden kann wird in erster Linie von der gegenwärtigen Projektleitung der Vereinsmarke getroffen. In strittigen Fällen erfolgt eine Rücksprache mit dem Stadtsportbund.