Drucksache Nr. 15-2364/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzung Seitenanlage Pfarrstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2364/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzung Seitenanlage Pfarrstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.3.1.

In der Pfarrstraße vom Ricklinger Stadtweg in Richtung Ricklinger Kreisel befindet sich auf der rechten Fahrbahnseite ein Gehweg mit zwei unterschiedlichen Pflasterungen. Diese unterschiedlichen Pflasterungen legen den Nutzern nahe, dass es sich um einen Rad- und einen Gehweg, analog der Pflasterung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, handelt. Es gibt jedoch keine Beschilderung für einen Radweg.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist die Seitenanlage als Rad- und Gehweg gewidmet?
2. Wenn es sich um einen Rad- und Gehweg handelt: Warum ist dieser nicht beschildert, bzw. wann wurden diese Schilder entfernt und wann wird die Beschilderung wieder hergestellt?
3. Wenn es sich nicht um einen Rad- und Gehweg handelt: Warum wurde diese Art der Pflasterung gewählt, die einen Rad- und Gehweg andeutet und dadurch permanent falsche Nutzungen provoziert?

Antwort der Verwaltung


Auf der Pfarrstraße in Fahrtrichtung Ricklinger Kreisel verläuft zwischen Ricklinger Stadtweg und Ricklinger Kreisel ein baulicher Radweg. Dieser Radweg ist nicht beschildert und somit nicht benutzungspflichtig. Eine künftige Ausweisung der Radwegbenutzungspflicht wäre bei der vorhandenen Kraftverkehrsmenge nicht verhältnismäßig. Daher ist auch künftig keine Beschilderung des Radweges vorgesehen.

Der Pflasterbelagwechsel zwischen Radweg und angrenzendem Gehweg ist für einen durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ausreichend kontrastreich ausgestaltet.