Drucksache Nr. 15-2363/2019 N1 S1:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2363/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.5.1.1.

Beschluss

Die Fußgängerzone der Limmerstraße wird mit verbesserten Bodenmarkierungen ausgestattet, um insbesondere dem motorisierten Individualverkehr deutlich(er) zu machen, dass in der Regel nur eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sollen die Querungen Mathildenstraße – Kochstraße, Fortunastraße – Stärkestraße, Viktoriastraße – Albertstraße, Grotestraße – Nedderfeldstraße und Velberstraße – Leinaustraße mit durchgezogenen weißen Bodenmarkierungen begrenzt werden.

Zudem werden an allen Kreuzungen der Limmerstraße die Fußgängerzonenzeichen auf dem Bodenbelag erneuert und vergrößert, nach Möglichkeit so, dass sie (z.B. auch durch die Verwendung von reflektierender Leuchtfarbe) besser sichtbar werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, diesem Antrag schnellstmöglich nachzukommen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Limmerstraße ist durchgehend von Offensteinstraße bis vor Küchengarten Fußgängerzone, sie darf zwar an 5 Stellen von Kfz unbeschränkt gequert werden, trotzdem gehört der Querungsbereich zur Fußgängerzone, was die entsprechenden Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern*innen beinhaltet.
Eine Randmarkierung – egal ob durchgehend oder unterbrochen – würde den Eindruck einer Unterbrechung der Fußgängerzone erwecken und damit der Widmung widersprechen.
Hinzu käme eine missverständliche Wirkung entgegen der Vorfahrtregelung:
Der im Jahr 2000 neu gebaute Abschnitt von Leinau-/Velberstraße bis Selmastraße
(jeweils inkl. der Einmündungen) beinhaltet von seiner Bauweise her einen Vorrang der Limmerstraße gegenüber den Seitenstraßen, dieser ist zugunsten des ÖPNV und auch des Radverkehrs ausdrücklich erwünscht.


Er würde durch eine Quermarkierung infragegestellt, da solche Markierungen nur im Verlauf von Vorfahrt-/Vorrangregelungen und nicht diese kreuzend eingesetzt werden.
Eine Erneuerung der vorhandenen Bodenmarkierungen fällt in die technische Unterhaltung und erfolgt nach Notwendigkeit.

Ob eine Vergrößerung möglich ist, wird geprüft. Allerdings liegen die Piktogramme derzeit gut sichtbar zwischen den Schienen, sie würden bei einer Ausweitung über den Schienen- verlauf ragen, was eine optische Lücke von 15-20 cm ergäbe. Zudem würden sie dann infolge der Spurbreite regelmäßig von den Linienbussen überfahren, was der Haltbarkeit abträglich ist.