Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- Verwaltungsausschuss
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis) |
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Aus Verwaltungssicht ist die Errichtung weiterer Bedürfnisanstalten grundsätzlich möglich, jedoch aus folgenden Gründen im benannten Bezirk nicht vorgesehen:
Die Verwaltung prüft grundsätzlich die Notwendigkeit und Möglichkeit, Standorte von öffentlichen Toiletten bedarfsgerecht zu planen und anzupassen. Der Prüfung unterliegen zahlreiche Aspekte und Faktoren, wie zum Beispiel Nachbarwidersprüche, vorhandene Standortgegebenheiten wie nötige Abstände zu Häusern und Straßen, auch Anschlussmöglichkeiten zu elektrischem Strom, zu Frisch-, Regen- und Abwassersystemen sowie etwaige stadtgestalterische Vorgaben. Der Konzessionsvertrag für den Betrieb der öffentlichen Toiletten sieht allerdings nur wenige zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen während der Vertragslaufzeit vor. Zu berücksichtigen sind auch Kosten-Nutzen-Kalkulationen wie zum Beispiel eine zu erwartende Besucherfrequenz und oben erwähnter Zuschussbedarf des Dienstleisters DSM Ströer und damit einhergehende Mehrbelastung des allgemeinen Haushalts.
Zu 3:
Die Beschilderung der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet obliegt der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Anlagen. Für eine Beschilderung der öffentlichen Toilettenanlagen im öffentlichen Straßenraum ist eine umfassende Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen herbeizuführen. Eine Prüfung und interdisziplinäre Abstimmung kann ab 2020 unternommen werden.
Mit dem Konzessionsnehmer ist nunmehr erörtert und vereinbart worden, dass zunächst die Öffnungszeiten der Toilette am Pfarrlandplatz analog zu den Öffnungszeiten der Toilette am Küchengarten ausgeweitet werden. Dies soll 2020 in Kraft treten, jedoch vorbehaltlich unter Beobachtung etwaigen Vandalismus.