Drucksache Nr. 15-2362/2019 S1:
Neuaufstellung und Ausschilderung öffentlicher Toiletten in Linden sowie Verlängerung der Öffnungszeiten der bereits vorhandenen Toiletten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.9.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2362/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Neuaufstellung und Ausschilderung öffentlicher Toiletten in Linden sowie Verlängerung der Öffnungszeiten der bereits vorhandenen Toiletten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.9.

Beschluss


Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, an belebten Plätzen neue öffentliche Toiletten, wir z.B. am grünen Hügel am Küchengarten oder im Bereich Wilhelm-Straße/Salzmannstraße/Brackebuschstraße, aufzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung der LHH aufgefordert, selbstständig nach passenden Orten für öffentliche Toiletten zu suchen und welche zu errichten. Darüber hinaus wird die Landesverwaltung aufgefordert, bereits vorhandene öffentliche Toiletten mittels Infotafeln und Schildern besser auszuschildern sowie die Öffnungszeiten dieser Toiletten, insbesondere am Wochenende, auszuweiten.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Zu 1:

Aus Verwaltungssicht ist die Errichtung weiterer Bedürfnisanstalten grundsätzlich möglich, jedoch aus folgenden Gründen im benannten Bezirk nicht vorgesehen:


a)
Zur Planung und Umsetzung muss eine Toilettenanlage genehmigungsfähig, mit vertretbarem Aufwand und frei von Nachbarwidersprüchen errichtet werden können. In Linden und unmittelbarer Umgebung existieren nutzbare Einrichtungen bereits an folgenden Standorten:
Lindener Markt, Schwarzer Bär, Küchengarten, Limmer Schleuse, Pfarrlandplatz, ferner teilnehmende Gastwirtschaften („Nette Toilette“).
b)
Die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage verursacht erfahrungsgemäß Kosten in Höhe von mehr als 180.000 Euro exklusive Anschlusskosten in Höhe von rund 25.000 Euro, die vom allgemeinen städtischen Haushalt getragen werden müssten. Durch die Errichtung einer weiteren Bedürfnisanstalt im Stadtgebiet stiege der jährliche Zuschussbedarf des Dienstleisters, der die öffentlichen Toiletten für die Stadtentwässerung Hannover betreibt, von derzeit 57.800 Euro per anno um 15.300 Euro auf 73.100 Euro per anno. Auch diese Kosten wären regelmäßig vom allgemeinen Haushalt zu finanzieren.
c)
Hinsichtlich der zu erwartenden Vandalismus- und Verunreinigungsschäden, denen öffentliche Toiletten unterliegen, ist mit einem finanziellen und personellen Mehraufwand zu rechnen.

Es ist erfahrungsgemäß möglich, dass eine Anlage nach ihrer Errichtung sowie ihre Umgebung als Aufenthaltsort von Suchtmittelabhängigen frequentiert wird. Schwere und wiederholte Spuren des Vandalismus sowie des ständigen Suchtmittelkonsums zeigen sich in Linden bei den öffentlichen Toiletten „Am Küchengarten“ beziehungsweise „Schwarzer Bär“. Ferner ist zu erwarten, dass einhergehend mit einer Aufstellung Unrat wie leere Flaschen, Suchthilfsmittel, Hygieneartikel oder Rauchwarenabfälle innerhalb und außerhalb eines Toilettengebäudes entsorgt werden.
Dem Problem einer sich dem Alkoholkonsum oder -rausch anschließenden körperlicher Erleichterung ist erfahrungsgemäß auch durch Aufstellung öffentlicher Toiletten nur bedingt beizukommen, was sich anhand anderer, innerstädtischer Standorte gezeigt hat.
Zu 2:

Die Verwaltung prüft grundsätzlich die Notwendigkeit und Möglichkeit, Standorte von öffentlichen Toiletten bedarfsgerecht zu planen und anzupassen. Der Prüfung unterliegen zahlreiche Aspekte und Faktoren, wie zum Beispiel Nachbarwidersprüche, vorhandene Standortgegebenheiten wie nötige Abstände zu Häusern und Straßen, auch Anschlussmöglichkeiten zu elektrischem Strom, zu Frisch-, Regen- und Abwassersystemen sowie etwaige stadtgestalterische Vorgaben. Der Konzessionsvertrag für den Betrieb der öffentlichen Toiletten sieht allerdings nur wenige zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen während der Vertragslaufzeit vor. Zu berücksichtigen sind auch Kosten-Nutzen-Kalkulationen wie zum Beispiel eine zu erwartende Besucherfrequenz und oben erwähnter Zuschussbedarf des Dienstleisters DSM Ströer und damit einhergehende Mehrbelastung des allgemeinen Haushalts.

Zu 3:

Die Beschilderung der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet obliegt der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Anlagen. Für eine Beschilderung der öffentlichen Toilettenanlagen im öffentlichen Straßenraum ist eine umfassende Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen herbeizuführen. Eine Prüfung und interdisziplinäre Abstimmung kann ab 2020 unternommen werden.









Zu 4:

Mit dem Konzessionsnehmer ist nunmehr erörtert und vereinbart worden, dass zunächst die Öffnungszeiten der Toilette am Pfarrlandplatz analog zu den Öffnungszeiten der Toilette am Küchengarten ausgeweitet werden. Dies soll 2020 in Kraft treten, jedoch vorbehaltlich unter Beobachtung etwaigen Vandalismus.