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Schutz der Gehölze im Plangebiet
- Änderungsantrag zu DS 2028/2005 -
Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Gehölze auf dem Grundstück des bisherigen Umspannwerkes, die der Baumschutzsatzung unterliegen, bleiben erhalten. Die Maßnahmen bezüglich Abriss des Gebäudes, Leitungsausbau und ggf. Bodensanierung sowie die Planungen des Investors richten sich auf diesen schutzwürdigen Belang hin aus.
Begründung
Auf dem Grundstück stehen innerhalb der Umzäunung außer einer heckenartigen Vegetation mindestens 19 Bäume mit einem Umfang > 60 cm (bis zu 145 cm), also abweichend von der Angabe auf Seite 7 der Drucksache. Zitat: "Auf dem Grundstück des bisherigen Umspannwerkes existieren derzeit neben ... einigen Bäumen (nicht mehr als 10 Exemplare mit nicht mehr als 30 cm Stammdurchmesser) ...".
Diese Gehölze werten den Standort erheblich auf, prägen das Landschaftsbild, verbessern das Mikroklima, erfüllen eine Pufferfunktion zum Landschaftsschutzgebiet Alte Bult und sind angesichts der Größe des Grundstücks planerisch integrierbar.
Abriss des Gebäudes, Leitungsausbau und ggf. Bodensanierung können gehölzschonend vorgenommen werden.