Drucksache Nr. 15-2357/2019 S1:
Beibehaltung Zweirichtungsradweg in der Blumenauer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2357/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Beibehaltung Zweirichtungsradweg in der Blumenauer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.6.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert den bisher bestehenden Zweirichtungsradweg zwischen Küchengarten und Schwarzer Bär, entlang der Blumenauer Straße, beizubehalten.

Auf der entgegengesetzten Richtung sind durchgehend Gehweg-Schilder (Verkehrszeichen Nr. 239) mit dem Zusatz „Fahrräder frei“ (Zusatzzeichen Nr. 1022-10) aufzustellen.

Außerdem ist am Beginn des Ihme-Zentrums, aus Richtung Schwarzer Bär kommend, ein Hinweisschild für Autofahrende aufzustellen, dass auf die Zulässigkeit des Radverkehrs auf der Straße hinweist.

Alle Verkehrsschilder in diesem Bereich sind von Aufklebern zu säubern und ggf. zu erneuern.

Entscheidung


Dem Beschluss wird weitgehend gefolgt.

Der erwähnte Pressebericht über eine Aufgabe des Zweirichtungsverkehrs an der Blumenauer Straße entsprach nicht der Entscheidung, die bereits Anfang 2018 in der Verwaltung dazu getroffen wurde.

Die Umbeschilderung hin zu nicht-benutzungspflichtigen Rad- bzw. Kombiwegen, dabei auf der Westseite weiterhin mit Gegenverkehr, ist bereits seit längerem angeordnet. Sie soll voraussichtlich bis Ostern 2020 ausgeführt werden, in dem Zuge auch die Schilderreinigung.

Hinweisschilder auf die damit einhergehende Fahrbahnfreigabe wird es aber nicht geben.