Drucksache Nr. 15-2356/2019 S1:
Grunderneuerung Fahrbahn Rampenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2356/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Grunderneuerung Fahrbahn Rampenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.5.

Beschluss


Bei der Grunderneuerung im Bestand der Rampenstraße wird auf eine komplette Erneuerung der Fahrbahn verzichtet und nur die Nebenanlagen, wie in DS Nr. 0903/2015 beschrieben, baulich umgesetzt. Die Fahrbahn soll im Wesentlichen im jetzigen Zustand erhalten bleiben. Arbeiten die der Verkehrssicherheit dienen sind jedoch ebenso durchzuführen, wie die Wiederherstellung geschlossener Kopfsteinpflasterbereiche, an Stellen, die derzeit provisorisch mit Asphalt verfüllt sind.

Entscheidung


Dem Antrag wird gefolgt.

Die Verwaltung hat in DS Nr. 0903/2015 grundsätzlich Straßen vorgeschlagen, bei denen eine Unterhaltung nicht mehr wirtschaftlich und sinnvoll ist. Für die Befestigung der Rampenstraße hat die Verwaltung eine bituminöse Befestigung der Fahrbahn statt der Beibehaltung des Großpflasters vorgeschlagen. Insbesondere die Bedeutung für den Radverkehr spricht für eine bituminöse Befestigung. Die in Teilen asphaltierte Nebenanlage sollte eine Oberfläche in Platten erhalten, Teilflächen mit bestehendem schadhaftem Plattenbelag sollten punktuell mit neuen Platten belegt werden.
Mit Änderungsantrag durch DS Nr. 15-1015/2015, Anlage 2 der DS Nr. 0903/2015, Blatt 5, wurde die Oberflächenbefestigung für die Fahrbahn in Pflaster (wie bisher im Bestand vorhanden) politisch beschlossen.
Mit Antrag zur DS Nr. 15-2356/2019 soll die Verwaltung nun lediglich eine Erneuerung der Nebenanlage vornehmen. Auf die Erneuerung der Fahrbahn soll grundsätzlich verzichtet werden, alte Leitungswiederherstellungen in Asphalt in der Fahrbahn sollen durch Natursteinpflaster (wie vorhanden) ausgetauscht werden.

Die Verwaltung folgt dem Antrag mit folgendem Hinweis.
Wie bereits ausgeführt ist die Fahrbahn in Gänze erneuerungsbedürftig. Der Austausch der asphaltierten Teilflächen der Fahrbahn in Pflaster kann nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Eine ggf. später notwendige vollständige Erneuerung der Fahrbahn der Rampenstraße kann dann nicht mehr zeitnah erfolgen, denn die Aufnahme in das Mehrjahresbauprogramm der Stadt Hannover ist abhängig von den zur Verfügung gestellten investiven Haushaltsmitteln und anderer Prioritäten. Eine zeitnahe Erneuerung wäre nur über das Sonderprogramm möglich gewesen.