Antrag Nr. 15-2356/2019:
Grunderneuerung Fahrbahn Rampenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Grunderneuerung Fahrbahn Rampenstraße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Bei der Grunderneuerung im Bestand der Rampenstraße wird auf eine komplette Erneuerung der Fahrbahn verzichtet und nur die Nebenanlagen, wie in Drs. 0903/2015 beschrieben, baulich umgesetzt. Die Fahrbahn soll im Wesentlichen im jetzigen Zustand erhalten bleiben. Arbeiten die der Verkehrssicherheit dienen sind jedoch ebenso durchzuführen, wie die Wiederherstellung geschlossener Kopfsteinpflasterbereiche, an Stellen, die derzeit provisorisch mit Asphalt verfüllt sind.

Begründung


Mit Antrag Nr. 15-1015/2015, forderte der Bezirksrat die Verwaltung auf, die Drucksache Nr. 0903/2015 Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand, zu ändern. Hintergrund des Antrages war, dass die geplante Erneuerung der Fahrbahn nicht, wie von der Verwaltung gewünscht, in Asphalt ausgeführt werden sollte, sondern wieder eine Pflasterung erhalten sollte. Auf Anfrage der Grünen antwortete die Verwaltung am 28.09.2016, dass „die Oberflächenbefestigung der Rampenstraße […] in Pflaster“ erfolgen werde.

Vor der Sommerpause diesen Jahres wies die Verwaltung den Bezirksrat und die Anwohnenden darauf hin, dass es zu erheblichen Kostensteigerungen gekommen sei, die insbesondere die vom Bezirksrat beschlossene Variante verteuere.

Vor dem Hintergrund, dass auch aus ökologischer Sicht, u.a. in Bezug auf den Erhalt der Straßenbäume, eine Grunderneuerung der Fahrbahn zweifelhaft erscheint, nimmt der Bezirksrat von seinem Ursprungsantrag aus 2015 abstand und empfiehlt stattdessen nur punktuelle Ausbesserungen des Straßenbelages.

Mit dem Erhalt der Straße spart die Stadt weit über 500.000 Euro an geplanten Investitionsmitteln.