Drucksache Nr. 15-2354/2017:
Sportanlage des Athletik-Sportverein Siegfried Hannover e. V., Wietzegraben 31

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2354/2017
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Sportanlage des Athletik-Sportverein Siegfried Hannover e. V., Wietzegraben 31

Antrag,


zu beschließen,

das Grundstück Wietzegraben 31 zum 01.11.2017 an den Sportverein Siggy e. V. zur Nutzung, Pflege und Unterhaltung zu übertragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Maßnahme profitieren alle Mitglieder im Verein gleichermaßen. Deshalb sind Gender-Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Zwischen dem Athletik-Sportverein Siegfried Hannover e. V. (ASV Siegfried) und der Landeshauptstadt Hannover besteht ein Mietvertrag für das Grundstück Wietzegraben 31. Das Grundstück ist 2.165 m² groß und besteht aus einem Vereinshaus, einer Bouleanlage und Nebengebäuden. Da in den letzten Jahren die Mitgliederzahlen und sportlichen Aktivitäten des Vereins stark zurückgegangen sind, ist der ASV Siegfried mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, die Sportanlage aufzugeben.

Zur Neuvergabe des Grundstücks konnten sich im Rahmen eines mit dem Stadtsportbund Hannover e. V. abgestimmten Interessenbekundungsverfahrens alle hannoverschen Sportvereine um eine Übernahme des Grundstückes bewerben. Es gab zunächst drei Interessenten für das Grundstück, von denen letztlich der Sportverein Siggy e.V. als einziger seine Bewerbung aufrecht erhielt. Der Sportverein Siggy e.V. ist bereits seit längerem Untermieter des ASV Siegfried und hat in den letzten Jahren im Rahmen des bestehenden Untermietverhältnisses das Grundstücks bereits gemeinsam mit dem ASV Siegfried gepflegt und unterhalten. Zwischen beiden Vereinen herrscht Einigkeit zur Übergabe des vorhandenen beweglichen Inventars.

Die Verwaltung wird mit dem Sportverein Siggy e.V. einen Mietvertrag zu den für Sportvereine üblichen Bedingungen abschließen.
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Hannover / 08.09.2017