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Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Einwohner*innenfragestunde
Antrag,
1. Der Stadtbezirksrat Nord führt gem. § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover eine Einwohner*innenfragestunde durch
2. Die Fragestunde dauert maximal 45 Minuten und wird vor Eintritt in die Sachthemen geführt
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Teilnahme an Einwohner*innenfragestunden unterliegt keinen geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Nord hatte in der letzten Wahlperiode die Durchführung einer Einwohner*innenfragestunde beschlossen.
Der jetzt konstituierte Bezirksrat muss darüber beschließen, ob diese Fragestunde auch weiterhin durchgeführt werden soll.
18.62.13
Hannover / 01.11.2021