Drucksache Nr. 15-2349/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Drogenkonsumenten im Nahbereich der Skateanlage zwischen Auestraße und Ihme-Ufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-2349/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Drogenkonsumenten im Nahbereich der Skateanlage zwischen Auestraße und Ihme-Ufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 7.1.2.

Aufgrund eines Berichtes der Neuen Presse vom 29.08.2019 wurde erneut publik, dass in dem genannten Bereich eine Häufung von drogenabhängigen Personen zu beobachten ist. Drogentypische Ausfallerscheinungen, vereinzelt auch Gewaltdelikte, prägen dort das Bild. Dieses ist besonders erwähnenswert, da die Skateanlage insbesondere für Kinder und Jugendliche installiert wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der Kontrollen seitens der Polizei und des Städtischen Ordnungsdienstes im genannten Bereich seit Oktober 2018?
2. Wie viele BTM-Delikte und Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzungen) wurden seit Oktober 2019 im genannten Bereich registriert?
3. Was gedenkt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover in dem genannten Bereich zu unternehmen, um zukünftig die Kinder und Jugendlichen der Skateanlage vor möglichen Gefahren zu bewahren?

Antwort der Verwaltung:

Allgemein lässt sich voranstellen, dass es sich um einen Bereich handelt, der durch die PD Hannover gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover durch deren Suchtbeauftragten sowie dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unter intensiver Betrachtung steht.

zu 1.)
Der städtische Ordnungsdienst hatte vor der Presseanfrage vom 23.08.19 keine entsprechenden Hinweise zu ordnungswidrigem Verhalten im Bereich Auestraße und Ihme-Ufer, insofern fanden Kontrollen des Bereichs ab März 2019 zunächst im Rahmen der ohne Anlass routinemäßig durchgeführten Kontrollen aller Stadtbezirke statt. Diese Kontrollen der Stadtbezirke finden 2-3 mal pro Woche statt. Seit der Presseanfrage wird nicht nur der Stadtbezirk 2-3 mal pro Woche aufgesucht, sondern auch speziell der Bereich Auestraße und Ihme-Ufer. Bisher gab es bei den durchgeführten Kontrollen noch keinen Anlass, einzuschreiten. Auf den Bänken halten sich gelegentlich Personen auf; es ist aber kein Verhalten zu beobachten, dass gegen geltende Gesetze oder Regeln verstößt. Der städtische Ordnungsdienst ist aber dafür sensibilisiert, für die Einhaltung bestehender Regelungen zur Nutzung der Skateranlage Sorge zu tragen.

Die Polizeidirektion (PD) Hannover nimmt zu der Frage 1 wie folgt Stellung:
Bei der Örtlichkeit des Nahbereich Skateparks handelt es sich um einen Bereich, der im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem nicht exakt mit einer Hausnummer bestimmt werden kann. Entsprechend erfolgte eine Analyse aller registrierten Vorgänge, die in der Auestraße polizeilich erfasst wurden.

Der Bereich des hannoverschen Stadtteilparks Linden-Süd, in dem die Skateanlage zu einem späteren Zeitpunkt eingebettet wurde, ist polizeilich als Aufenthalts- und Konsumort von Betäubungsmittelabhängigen, auch im Hinblick auf die naheliegenden Substitutionsstellen, bekannt. Entsprechend legt die PD Hannover einen Fokus auf diesen Bereich und es finden dort regelmäßig polizeiliche Kontrollen statt. Diese Kontrollen erfolgen zum einen durch geplante, intensive Schwerpunktkontrollen. Seit Oktober 2018 sind 12 solcher Kontrollen mit der Anschrift „Auestraße" dokumentiert.
Es ist jedoch von einer insgesamt höheren Anzahl auszugehen, da die polizeiliche Präsenz und/oder durchgeführte Kontrollen mit unterschiedlichen Straßenparametern erfasst werden. Auch werden neben Schwerpunktkontrollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anlassbezogene Überprüfungen durch unterschiedliche Organisationseinheiten der PD Hannover durchgeführt. Aus einigen dieser Einsätze resultierend werden bei entsprechenden Feststellungen Strafanzeigen, beispielsweise als Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz), gefertigt.

zu 2.)
Hinweis: Die PD Hannover ist bei der Beantwortung der Anfrage davon ausgegangen, dass es sich um das Datum Oktober 2018 handelt.

Die Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem aller registrierten Taten seit Oktober 2018 wurde auf die angefragten Delikte der Verstöße gegen das BtMG sowie der Rohheitsdelikte, darunter fallen die Delikte Raub, räuberische Erpressung, alle Körperverletzungen, Nötigung und Bedrohung, begrenzt.
Insgesamt wurden durch die PD Hannover in diesem Bereich 22 solcher Delikte registriert. Hierbei handelt es sich um 14 Ermittlungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das BtMG, drei einfache Körperverletzungen sowie fünf gefährliche Körperverletzungen

zu 3.)
Die suchtkranken Menschen halten sich schon seit mehreren Jahren im Bereich der Auestraße auf. Als 2014 die anliegende Grünfläche neu geplant und gestaltet wurde, ist seitens der Stadtverwaltung entschieden worden, diese Gruppe nicht zu vertreiben.
Der Kontakt zu den Suchtkranken wird regelmäßig durch Sozialarbeiter*innen der Sucht- und Drogenhilfe (Step und La Strada) wahrgenommen. Dafür stellt die Stadt pro Jahr 8.000€ zur Verfügung. Inhalte dieser Kontakte sind die Schadensminimierung (harm reduction) beim Konsum. Deshalb werden zum Beispiel gebrauchte Spritzen eingesammelt und kostenlos gegen neue getauscht. Außerdem wird dazu motiviert, Hilfsangebote der Sucht- und Drogenhilfe wahrzunehmen. Die Eindrücke vor Ort sind die, dass die Menschen, die sich dort aufhalten, gesprächsbereit sind.

Bei der Neugestaltung des Skateparks ist ein klar definierter Bereich für die suchtkranken Menschen berücksichtigt worden. Diese Duldung gilt nur für einen bestimmten Bereich des Parks und setzt die Einhaltung von Regeln voraus Die Erwartung ist, dass dieser geduldete Bereich nicht verlassen wird. Die Sportbereiche (Skateranlage, Basketballfeld etc.) sind ausschließlich den jeweiligen Nutzer*innen vorbehalten. Ferner besteht die Erwartung, dass die Zuwege zum Park nicht blockiert werden. Außerdem wird ihnen deutlich gemacht, dass der Müll zu entsorgen ist.


Diese Ziele werden den suchtkranken Menschen im Rahmen der Straßensozialarbeit immer wieder mitgeteilt. Ihnen wird verdeutlicht, dass sie einen aktiven Beitrag in diesem Sinne leisten müssen, um diese Nutzung nicht zu gefährden.
Nach den uns bislang vorliegenden Erkenntnissen wurden diese Vorgaben von den Suchtkranken auch eingehalten, anderslautende Hinweise oder Beschwerden sind in der Vergangenheit hier nicht bekannt geworden.

In dem besagten Bereich ist auch eine mobile Toilette aufgestellt worden, die mit finanziellen Mitteln des Fachbereiches 50 (Soziales) regelmäßig gereinigt wird.
Seitens der Stadt gibt es bei konkreten Beschwerden das Angebot eines persönlichen Gespräches mit dem Beauftragten Sucht und Suchtprävention des Sozial- und Sportdezernates.

Gleichzeitig bittet der Beauftragte für Sucht und Suchtprävention aber um Verständnis dafür, dass auch suchtkranke Menschen zum Stadtteil Linden gehören und in einem begrenzten Rahmen und klar definierten Regeln die Möglichkeit behalten sollen, einen kleinen Teil dieses Stadtparks zu nutzen.