Drucksache Nr. 15-2348/2019 S1:
Entscheidung
Einrichtung eines Park- und Halteverbotes in der Milanstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2348/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Einrichtung eines Park- und Halteverbotes in der Milanstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 7.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, am nördlichen Ende der Milanstraße von und zur Schierholzstraße ein Park- und Halteverbot einzurichten.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt, in dem ein Haltverbot mit Zeichen 283-10 (Haltverbot, Anfang) StVO und Zeichen 283-20 (Haltverbot, Ende) StVO auf 25 m Länge in der Milanstraße direkt hinter Schierholzstraße (in Fahrtrichtung Süden) zur Freihaltung des Einmündungsbereiches eingerichtet wird. Damit wird die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf der Schierholzstraße optimiert, da sich dadurch keine Rückstaus auf der Schierholzstraße beim Einbiegen in die Milanstraße ergeben.

In Fahrtrichtung Norden sieht die Verwaltung zunächst keine Erforderlichkeit. Gemäß §45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Solche Umstände sind hier in Fahrtrichtung Norden nicht ersichtlich.

Zudem dienen am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge der Geschwindigkeitsreduzierung welches insbesondere in Tempo-30-Zonen besonders sinnvoll ist.