Drucksache Nr. 15-2347/2021:
Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt
„Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2022“ aus kommunalen Mitteln
Sozialer Zusammenhalt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-2347/2021
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Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt
„Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2022“ aus kommunalen Mitteln
Sozialer Zusammenhalt

Antrag,

Der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2022“ aus dem Ergebnishaushalt 2022, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu

8.070 Euro

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Bewohner*innen des Mühlenbergs, durch den diversitätssensiblen Arbeitsansatz können Menschen aller Altersklassen und Geschlechter die Beratung in Anspruch nehmen. Der Zugang zum Beratungsraum ist auch für mobilitätseingeschränkte Menschen möglich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 8.070,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -8.070,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -8.070,00 €

Begründung des Antrages

Das Gebiet Mühlenberg wurde 2014 in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt - heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen, welches seit Jahren Schwerpunkt kommunalen Handelns in der Landeshauptstadt ist. Mit der Gebietsfestlegung durch den Rat (DS 2079/2015) gehört Mühlenberg zusammen mit Hainholz, Stöcken, Sahlkamp-Mitte und Oberricklingen Nord-Ost zu den aktuellen Programmgebieten.

Die mit kommunalen Mitteln geförderten nicht-investiven Vorhaben sind neben den aus investiven Mitteln der Städtebauförderung finanzierten Maßnahmen für den Erfolg der Programmdurchführung unerlässlich.

Seit 2016 führt die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG) erfolgreich Beratungen für die Bewohnerschaft des Mühlenbergs in den Räumlichkeiten der Nachbarschaftsarbeit Canarisweg durch. Der Beratungsbedarf im Quartier war u.a. durch die Bevölkerungsentwicklung stark angestiegen, sodass Einrichtungen wie die Familienzentren und die Nachbarschaftsarbeit Canarisweg dringend Entlastung benötigten.

Die Sozialberatung der ASG unterstützt u.a. in Fragen der Existenzsicherung. Da der Verein in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen, wie z.B. dem JobCenter steht, können viele Fragen schnell und unkompliziert geklärt werden. Gleichzeitig wird in den Beratungen auf Angebote zur Arbeitsaufnahme bzw. für Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierung - ggf. im Stadtteil – hingewiesen. Die Beratung zielt darauf ab, die Bewohner*innen zu befähigen, selbstständig im Kontakt mit den Leistungsstellen adäquate Lösungen zu finden.

Das Angebot wird von Bewohner*innen aus dem gesamten Stadtteil genutzt, von den Einrichtungen im Stadtteil wird auf die Beratung der ASG verwiesen, wenn es um komplexe Fragen der Leistungserbringung insbesondere im SGB II geht.

Das Angebot entspricht den mit der Drucksache 0972/2016 beschlossenen Sanierungszielen:


· Schaffung zielgruppenorientierter Angebote, insbesondere zur Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen im Stadtteil, Hilfe zur Selbsthilfe

· Stärkung präventiver Ansätze in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Einkommensarmut


Die Gesamtkosten in Höhe von 8.070 € beinhalten projektgebundene Personalkosten in Höhe von 7.590 € und Sachkosten (WLAN, Handy, Fahrtkosten) in Höhe von 480 €.

Die Zuwendung wird gemäß den städtischen Zuwendungsrichtlinien bis zum genannten Höchstbetrag bewilligt und ausgezahlt. Die Mittel stehen im Haushalt 2022, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 zur Verfügung.

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Hannover / 14.10.2021