Anfrage Nr. 15-2346/2020:
Entscheidung zu Bezirksratsanträgen

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Entscheidung zu Bezirksratsanträgen

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der Verwaltungsentscheidung von im Bezirksrat beschlossenen Anträgen. Die Frist zur Entscheidung gem. NKomVG von vier Monaten wurde in mehreren Fällen überschritten. Dies wurde gegenüber dem Bezirksrat nicht begründet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Warum kam es bei den jeweiligen Anträgen zur Überschreitung der Frist (bitte einzeln aufführen je Antrag)?
  2. Warum werden die Bezirksratsmitglieder bei Verzögerung und Überschreiten der Frist nicht proaktiv informiert?
  3. Wie können das Monitoring und die derzeit unbefriedigende Situation verbessert werden?