Drucksache Nr. 15-2344/2010 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Altkleidercontainer
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.11.2010
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2344/2010 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Altkleidercontainer
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.11.2010
TOP 8.2.1.

Auf die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Altkleidercontainer hat die Ver- waltung am 30.08.2010 geantwortet, dass im Stadtbezirk Nord 20 und im ganzen Stadtge- biet ca. 500 Alttextilcontainer stehen und die Stadt hierfür 100.000 € Sondernutzungsge- bühren einnimmt. Die privaten Entsorger sind kommerziell tätig. Die Menschen gehen allerdings davon aus, dass ihre Altkleider oder deren Erlös karitativen Zwecken zugute kommt.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Rahmenvertrag mit dem Alttextilentsorgungsverband Hannover zeitlich befristet? Wie lange läuft der Vertrag noch?
2. Ist von Seiten der Stadtverwaltung bei einer Neuausschreibung der Standortplätze zur Altkleidersammlung angedacht, soziale Aspekte und Gewinnabführungen an soziale Einrichtungen in das Vertragswerk mit aufzunehmen?
3. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Verwaltung für den Bürger seine Altkleider direkt sozialen Organisationen zu übergeben?

Antwort der Verwaltung

Zu 1:
Der Vertrag mit dem Alttextilentsorgungsverband Hannover und Umgebung ist mit Ablauf der Jahres 2010 gekündigt worden.
Zu 2:
Die Textilsammlung in Containern im öffentlichen Raum der LHH stellt eine antrags- bedingte Sondernutzung gemäß der Sondernutzungssatzung dar. Bei der Entscheidung sind daher lediglich straßenrechtliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Gebühren sind im Rahmen der Sondernutzungsgebührensatzung festzusetzen.
Zu 3:
Soziale Organisationen führen ihre Sammlungen in eigener Regie auf Privatgelände durch. Informationen zu den Sammlungsterminen und -orten liegen der Verwaltung nicht vor.