Drucksache Nr. 15-2342/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Betrieb der Gastronomie im Sportpark Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2342/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Betrieb der Gastronomie im Sportpark Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.3.3.

Nachdem der bisherige Pächter den Sportpark verlassen hat, ist die Bewirtung zum Erliegen gekommen. Dieser Zustand zieht sich über viele Monate hin. Die TUS als Hauptnutzer der Einrichtung ist sehr bemüht einen neuen Pächter zu finden. Bei Veranstaltungen muss immer Improvisiert werden, was zunehmend Kraft kostet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der derzeitige Sachstand der Wiedereröffnung der Gastronomie?
2. Wann liegt ein neuer Pachtvertrag vor?
3. Gibt es besondere Gründe, die eine Wiedereröffnung verhindern?

Antwort der Verwaltung

Zu 1.
Die Verwaltung ist mit dem TuS Wettbergen im Gespräch über den Abschluss eines Pachtvertrages für die Gastronomie. Es ist das Bestreben der Verwaltung, dem Verein die Gastronomie in einem baulich und technisch einwandfreien Zustand zu übergeben. Dafür sind noch Sanierungsarbeiten erforderlich. Sobald diese Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, kann aus Sicht der Verwaltung die Gastronomie wiedereröffnet werden.

Zu 2.
Es ist Ziel der Verwaltung, so schnell wie möglich den neuen Pachtvertrag abzuschließen. Der TuS Wettbergen wünscht in dem Zusammenhang eine vertragliche Regelung zu baulichen Veränderungen in den Räumlichkeiten, die derzeit geprüft und bewertet werden.

Zu 3.
Die bisherige Betreiberin der Gastronomie hat diese bislang noch nicht endgültig geräumt. Dies behindert die weiteren Schritte. Die Verwaltung hat zur Räumung jetzt eine letzte Frist gesetzt und die Ersatzvornahme angedroht.