Anfrage Nr. 15-2338/2019:
Abholzeiten in der Grundschule Stammestraße

Inhalt der Drucksache:

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Abholzeiten in der Grundschule Stammestraße

In der Grundschule Stammestraße enden die regulären Unterrichtszeiten um 13:00 Uhr, für Dritt- und Viertklässler an zwei Tagen in der Woche um 15:00 Uhr. Die Schule bietet darüber hinaus eine tägliche Ganztagsbetreuung bis 16:00 Uhr, bzw. auch 17:00 Uhr an.

Ein Elternteil kam auf mich zu, da die Schule die Abholung ihres Kindes um 14:30 Uhr verweigert hat, da die Abholung nur um 13:00 Uhr, oder für Ganztagskinder um 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr zulässig ist. Aufgrund von Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sind diese Zeiten für die Familie allerdings sehr schwer in den Alltag einzubinden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist es verpflichtend, sein angemeldetes Kind im Rahmen des Ganztagsangebotes erst um 16:00 Uhr abholen zu können? – Bitte mit Begründung

2. Falls dies der Fall ist, ist es möglich hier in Einzelfällen auch Ausnahmeregelungen mit den betroffenen Eltern zu vereinbaren?