Drucksache Nr. 15-2336/2024 N1 S1:
Entscheidung zum Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
Erweiterung Stadtbahnübergang Eichenweg/ Dachstrift
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 11.12.2024
TOP 6.4.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2336/2024 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung zum Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
Erweiterung Stadtbahnübergang Eichenweg/ Dachstrift
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 11.12.2024
TOP 6.4.2.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob der den Stadtbahnübergang – Drängelgitter – für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Burgwedeler Straße, Ecke Eichenweg/Dachstrift, umgebaut werden kann umzubauen, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu erhöhen.

Entscheidung


„Aus Verkehrssicherheitsgründen gibt es keinen Anlass den vorhandenen Überweg über die Gleisanlagen zu verändern.
Begründung:

Drängelgitter bieten die höchstmögliche Sicherheit für Fußgängerquerungen über Stadtbahngleise. Fußgänger werden immer so geführt, dass sie einer sich nähernden Stadtbahn entgegenblicken. Dies fördert im höheren Maß die Aufmerksamkeit, als dies bei einer Signalanlage mit Rotlicht der Fall ist. Zusätzlich wird durch ein gelbes Springlicht auf eine sich nähernde Stadtbahn hingewiesen.
Bei Überwegen ohne Drängelgitter mit einer ausschließlichen Sicherung durch eine Signalanlage muss leider festgestellt werden, dass das Rotlicht häufig von Fußgängern missachtet wird.

Zu den im Antrag genannten Gründen, die für den Beschluss des Bezirksrates angeführt werden, geben wir ebenfalls eine Stellungnahme ab:
1.) Der tragische Unfall am Döhrener Turm taugt überhaupt nicht als Begründung Drängelgitter wegzunehmen, da das Drängelgitter in keinem Zusammenhang mit der Unfallursache steht.
2.) Die Überlegungen den Überweg in Döhren zu verändern, haben nichts mit dem Unfall an dieser Stelle zu tun. Es handelt sich in Döhren um eine sehr stark frequentierte Radwegverbindung, die in der jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Dies ist an der Dachstrift nicht der Fall.
3.) Der Überweg an der Dachstrift ist kein Überweg für den Radverkehr, sondern ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen.“