Antrag Nr. 15-2336/2012:
Vorfahrtsregelung Rohrskamp (Oberricklingen)

Inhalt der Drucksache:

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Vorfahrtsregelung Rohrskamp (Oberricklingen)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Schilder „Vorfahrt beachten“ am Rohrskamp in Oberricklingen an den Kreuzungen Pyrmonter Straße und Springer Straße zu entfernen.

Begründung

Der Rohrskamp wird – außer von Anliegern – ausschließlich von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt. An den Kreuzungen Springer Straße und Pyrmonter Straße befinden sich „Vorfahrt beachten“-Schilder, die den beiden genannten Straßen Vorfahrt vor dem Radverkehr auf dem Rohrskamp gewähren. Beide Straßen enden eigentlich am Rohrskamp; Richtung Bückeburger Allee befinden sich lediglich Einfahrten zu Garagenhöfen. In ihrem gesamten restlichen Verlauf gilt für Springer und Pyrmonter Straße „rechts vor links“, zumal es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet an dieser Stelle, an der kaum Autoverkehr herrscht, die im Übrigen bestehende Regelung „rechts vor links“ durch eine Vorfahrt für die Springer und Pyrmonter Straße ersetzt wird.

Eine Verkehrsgefährdung ist durch die vorgeschlagene Maßnahme nicht zu erwarten, sondern eine Erleichterung für den Fahrradverkehr im Rohrkamp.