Anfrage Nr. 15-2329/2018:
Aktivitäten auf dem Grundstück Kirchhorster Straße 59

Inhalt der Drucksache:

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Aktivitäten auf dem Grundstück Kirchhorster Straße 59

In den vergangenen Wochen und Monaten waren auf dem Grundstück Kirchhorster Straße 59 verschiedentlich Aktivitäten zu beobachten (vermutlich Probebohrungen bzw. die Entnahme von Proben, Aufstellung von Metallzäunen sowie Lagerung verschiedener Materialien). Offiziell ist das eingeebnete Gelände weiterhin für die mögliche Errichtung von sog. Leichtbauhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen, obwohl die Stadtverwaltung diese Überlegungen bereits vor längerer Zeit aufgrund deutlich rückläufiger Flüchtlingszahlen auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt hat.
In seiner Sitzung am 15.11.17 hat sich der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide auf Antrag der Grünen Bezirksratsfraktion einstimmig dafür ausgesprochen, den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung auf einem Teil des Grundstücks zu prüfen und die betreffende Prüfung über die mögliche Errichtung von Leichtbauhallen zeitnah abzuschließen. Die Verwaltung hat dies mit dem Hinweis auf entsprechende Vorhaben an anderer Stelle abgelehnt (siehe Ds 15-2632/2017 S1, DS 15-1536/2017 F1).
Nicht zuletzt aufgrund des inzwischen eröffneten Flüchtlingswohnheims in der Rendsburger Straße mit ca. 70 Kindern – wovon sich eine relevante Zahl im kitafähigen Alter befindet – bekräftigt die Grüne Bezirksratsfraktion die seinerzeit erhobene Forderung für ein öffentliches, standortnahes Kinderbetreuungsangebot in Lahe.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Welche Aktivitäten wurden seitens der Stadt seit November 2017 auf dem Grundstück Kirchhorster Straße 59 unternommen bzw. veranlasst und wie sehen die weiteren Planungen aus?

2. Ist die Prüfung zur Errichtung von Leichtbauhallen auf dem Grundstück Kirchhorster Straße 59 inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie viele Kinder aus dem Flüchtlingswohnheim an der Rendsburger Straße besuchen inzwischen eine Kinderbetreuungseinrichtung und ist die Verwaltung weiterhin der Auffassung, im Stadtteil Lahe sei kein öffentliches, standortnahes Kinderbetreuungsangebot erforderlich?