Anfrage Nr. 15-2326/2010:
Gebäude "Beneckeallee 32", Poelzig-Gebäude

Inhalt der Drucksache:

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Gebäude "Beneckeallee 32", Poelzig-Gebäude

Es ist festzustellen, dass das Gebäude, welches durch den Architekten Hans Poelzig in der „Beneckeallee 32, 1923 entworfen und gebaut wurde, immer mehr verfällt. Im Rahmen von Bauvorhaben in der unmittelbaren Nähe zu diesem Gebäude wird von den Bauherren je- doch verlangt, den Neubau und das dazugehörige Gelände dem Gebäude „Beneckeallee 32 baulich und gestalterisch anzupassen. Dies hat erhebliche bauliche und kostenintensive Einschränkungen für den Bauherren zur Folge.
Insofern fragen wir die Verwaltung:
1. Handelt es sich bei dem sog. „Poeltzig-Gebäude“ in der Beneckeallee in Vinnhorst um ein Baudenkmal i.S.d. § 3 Abs. 1 Nieders. Denkmalschutzgesetz?
2. Wenn ja, wird es gem. § 6 Abs. 1 NDSchG ordnungsgemäß erhalten?
3. Wenn aus wirtschaftlichen Gründen nicht nach § 6 Abs. 1 NDSCHG verfahren wird, können dann in der Umgebung dieses Gebäudes Anlagen errichtet oder geändert werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird?