Antrag Nr. 15-2325/2017:
Widerrechtliches Parken in der Göttinger Straße

Inhalt der Drucksache:

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Widerrechtliches Parken in der Göttinger Straße

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das widerrechtliche Parken auf der Göttinger Straße stadteinwärts zwischen der Ahrbergstraße und Haspelmathstraße mit geeigneten


Maßnahmen zu verhindern.

Begründung

Die Göttinger Straße wird zwischen der Ahrbergstraße und der Haspelmathstraße durch eine Fahrbahnmarkierung verengt. In diesem Bereich gilt ein absolutes Halteverbot. Der Fußweg in diesem Bereich ist sehr schmal. Rücksichtslose Kraftfahrzeugführer nutzen den Bereich der Verengung und den Fußweg zum widerrechtlichen Parken (siehe Anlage). Da dieser Engpass auch durch Radfahrer, zwar widerrechtlich, aber aufgrund der Verkehrssituation verständlich, auch genutzt wird, kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Durch die falsch geparkten Fahrzeuge ist es oft auch nicht möglich, dass Benutzer mit Kinderwagen, Rollatoren bzw. Rollstühlen sich hier ohne Behinderung begegnen können. Daher ist es zwingend erforderlich, dass widerrechtliche Beparken zu unterbinden.