Drucksache Nr. 15-2323/2019 N1 S1:
Tempo 30 auf dem Altenbekener Damm zwischen Rudolf-v.-Benningsen-Ufer und Jordanstraße/Mainzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.09.2019
TOP 9.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2323/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Tempo 30 auf dem Altenbekener Damm zwischen Rudolf-v.-Benningsen-Ufer und Jordanstraße/Mainzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.09.2019
TOP 9.4.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die etwa 35 bis 50 m langen Tempo 50-Zonen Bereichauf dem Altenbekener Damm an der Einmündung zum Rudolf-von-Benningsen-Ufer sowie zwischen Modernsohnweg und Mainzer Straße in Tempo-30-Zonen Bereichumzuwandeln.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Begründung:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift StVO zu Zeichen 274 StVO „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf den unmittelbaren Bereich der jeweiligen Einrichtung zu begrenzen. Gemäß Anlage 2 zu § 41 abs. 1 StVO sind ist das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem entsprechenden Verkehrszeichen zu kennzeichnen. Die Aspekte der Schadstoffemission bzw. Lärmbelastung ist von der o.g. Rechtsgrundlage nicht erfasst.
Insofern kommt eine rechtmäßige Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung nicht in Betracht.