Antrag Nr. 15-2323/2019:
Tempo 30 auf dem Altenbekener Damm zwischen Rudolf-v.-Benningsen-Ufer und Jordanstraße/Mainzer Straße

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 auf dem Altenbekener Damm zwischen Rudolf-v.-Benningsen-Ufer und Jordanstraße/Mainzer Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die etwa 35 bis 50 m langen Tempo 50-Zonen auf dem Altenbekener Damm an der Einmündung zum Rudolf-von-Benningsen-Ufer sowie zwischen Modernsohnweg und Mainzer Straße in Tempo-30-Zonen umzuwandeln.

Begründung

Am Altenbekener Damm befinden sich 6 Schulen zwischen dem Rudolf-von-Benningsen-Ufer und der Kreuzung mit der Jordanstraße/Mainzer/Straße, vor denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wurde. Am Ende der Tempo 30 Zone vor der Tellkampf- und Bismarck-Schule wird auf einer Strecke von ca. 35 m die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder auf 50 km/h angehoben. Zwischen dem Modersohnweg und der Mainzer Straße wird stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Tempo-30 Zone vor der Südstadtschule und der GS Tiefenriede auf einer Strecke von ca. 50 m wieder auf 50 km/h erhöht. Der die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den genannten Strecken vor Ampelanlagen in den genannten Straßenabschnitten führt zu Beschleunigungs- und Verlangsamungsvorgängen, die erhöhte Luftschadstoffemissionen und einen ungleichmäßigen Verkehrsfluss nach sich ziehen. Durch eine einheitliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen den bereits ausgewiesenen Tempo 30 Zonen und dem Rudolf-von-Benningsen-Ufer bzw. der Kreuzung mit der Jordanstraße/Mainzer/Straße würde ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss und damit ggf. auch eine Verringerung der Luftschadstoffemissionen und Lärmbelastung möglich.