Anfrage Nr. 15-2321/2018:
Absperrung Kreuzung Hollerithallee

Inhalt der Drucksache:

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Absperrung Kreuzung Hollerithallee

Im obigen Kreuzungsbereich wurde der Rand der Fahrbahn vor Wochen repariert. Die Absperrungen
stehen unverändert, obwohl die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Bleiben Absperrungen einfachheitshalber solange stehen, bis sie anderen Orts benötigt
werden oder gar bis sie an Ort und Stelle wiederverwendet werden können?
2. Falls Absperrungen von Fremdfirmen aufgestellt werden: vergrößern sich die Kosten
bei längeren Standzeiten, gibt es Mindeststandzeiten?
3. Wann werden die genannten Absperrungen entfernt?