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Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Bebauungsplan Nr. 1780 -Große Pfahlstraße- und dem zu schließenden Durchführungsvertrag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor folgende Forderungen des Stadtbezirksrates zu verhandeln und möglichst durchzusetzen.
1. mindestens 17 der 31 geplanten Wohnungen werden nicht als Eigentumswohnungen, sondern Mietwohnungen geschaffen; die Bildung von Sondereigentum zumindest in den direkt an der Großen Pfahlstraße liegenden Gebäudeteilen wird ausgeschlossen;
2. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Abschluss des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass mindestens 40 % der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten dauerhaft auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
Der angespannte Wohnungsmarkt macht diese Maßgaben erforderlich.