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Grundschule An der Feldbuschwende
Bewilligung eines Zuschusses für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Antrag,
dem Projekt ”Konfliktlotsenausbildung” zuzustimmen und dem Förderverein der Grund-
schule Kronsberg-Nord e.V. zu den ungedeckten Personalkosten eine Beihilfe in Höhe von bis zu 3.000,-- Euro für die Zeit vom 18.08.2003 bis zum 17.02.2004 aus der Haushaltsstelle 1.0215.718800.0 (Zuschüsse an Dritte) zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Mit der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ”Konfliktlotsenausbildung” sollen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule die Gelegenheit erhalten, gewaltfreie Konfliktlösungsstrate-
gien zu erwerben. Das angestrebte Vorhaben hat eine präventive Zielrichtung und dient der Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsstiftung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus können im Bereich der sozialen Gruppenarbeit Aspekte der Gesundheitsför-
derung und alternativer Freizeitgestaltung aufgegriffen werden.
Mit der Konfliktlotsenausbildung soll
· das Schulklima durch eine institutionalisierte Streitschlichtung verbessert werden
· Schülerinnen und Schülern durch die Schlichtung die Möglichkeit zum Erwerb sozialer Kompetenzen eröffnet werden
Aufgabe der ABM-Kraft ist die Konzeption und Durchführung der Konfliktlotsenausbildung und des Sozialtrainings, die Implementierung der Konfliktlotsenausbildung im Schulpro-
gramm, Mediation in schweren Konfliktfällen, Vorbereitung und Durchführung von freizeit-
pädagogischen Aktivitäten nach Schulschluss und das Erarbeiten und Anbieten von Pau-
senangeboten zum Stress- und Aggressionsabbau.
Das Arbeitsamt hat die Maßnahme inzwischen für die Zeit vom 18.08.2003 bis zum 17.02.2004 genehmigt und fördert sie mit 75 % des berücksichtigungsfähigen Entgeltes. Es ergeben sich ungedeckte Personalkosten in Höhe von rd. 3.000,-- Euro (25 %).
Da der Förderverein voraussichtlich keine Eigenmittel zur Verfügung stellen kann, werden bei der Stadt die ungedeckten Personalkosten von 3.000 Euro beantragt. Eine entsprechen-
de Beihilfe kann aus Haushaltsstelle 1.0215.718800.0 (Zuschüsse an Dritte) zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Förderverein diese Mittel bereitzustellen.
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Hannover / 29.09.2003