Antrag Nr. 15-2318/2020:
Änderung des B-Plans Nr. 346

Inhalt der Drucksache:

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Änderung des B-Plans Nr. 346

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, durch eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 346 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein integratives Wohnprojekt an der Sutelstraße zu schaffen.

Begründung

Auf dem bisherigen Grundstück der St. Nicolai Gemeinde an der Sutelstraße könnte im Zuge einer anstehenden Neubebauung des Grundstücks zukünftig ein Wohnen von Menschen mit und ohne Behinderung in enger Nachbarschaft stattfinden und so dem Integrationsgedanken in besonderem Maße Rechnung tragen.
Die Umsetzung dieser Idee scheitert z. Z. jedoch an dem Zusammenwirken des Bebauungsplanes 346 aus dem Jahre 1971, der dort ein reines Wohngebiet (WR) festsetzt, und der in diesem Fall anzuwendenden Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1968. Danach dienen diese Gebiete ausschließlich dem Wohnen. Gemäß Rechtsprechung umfasst der Begriff des Wohnens nicht gleichzeitig auch die Betreuung der Wohnenden. Da durch diese Regelung Wohn- bzw. Betreuungseinrichtungen sowie Heime und Pflegeheime in reinen Wohngebieten (WR-Gebieten) planungsrechtlich unzulässig waren, hat der Gesetzgeber 1990 in der damaligen Novellierung der Baunutzungsverordnung eine Erweiterung bzw. Klarstellung des zulässigen Nutzungskataloges für Reine Wohngebiete vorgenommen, sodass auch diese besonderen Wohnformen seit 1990 in reinen Wohngebieten zulässig sind. Die Fraktionen des Stadtbezirksrates unterstützen diese gesellschaftspolitische Zielrichtung ausdrücklich und bitten deshalb die Verwaltung, diese Wohnformen auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 346 – oder zumindest in einem Teil seines Geltungsbereiches – durch eine Umstellung des Bebauungsplanes auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung zu ermöglichen.