Antrag Nr. 15-2314/2020:
Änderungsantrag zu DS 1729/2020, Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 1729/2020, Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Planung zum Neubau der IGS Bothfeld Folgendes konkret zu verankern:
1. Für die IGS-Bothfeld als Kulturschule:
a) eine barrierefreie Schulaula, die in der Größe auf 500 Personen ausgelegt ist
b) eine festinstallierte Bühne von mindestens 80 qm
c) ein Backstagebereich, Lagerraum für Möbel, Instrumente, Requisiten etc. (ca. 30 qm)
d) barrierefreie Zugänge auf die Bühne von hinten vom Backstagebereich aus sowie von vorn an der Bühnenkante
e) eine vollständige Verdunkelungsmöglichkeit der Aula
f) mit Theatervorhang bzw. Möglichkeiten zur (mehrfachen) Unterteilung
g) für kulturelle Angebote (u.a. Musicals, Konzerte, kulturelle Abende) ausgerichtete Akustik
h) mit unabhängigem Starkstrom- und Internet-Anschluss
i) eine dauerhaft fest installierte Technik (für Beleuchtung, Projektionstechnik, Tontechnik etc.)
j) ein separater Technikraum gegenüber der Bühne (Steuerung Vorhänge, Scheinwerfer, Akustik etc.)
2. Für den Kulturtreff Bothfeld/Kulturelle Mitte Bothfeld:
a) Ein separater, barrierefreier Mehrzweckraum (ca. 110-140 qm), der unabhängig von der o.g. Schulaula genutzt wird
b) zuzüglich einer Bühne (ca. 40 qm)
c) an den Mehrzweckraum angegliederte, barrierefreie Toiletten
d) ein Foyer mit Garderoben für den Mehrzweckraum sowie die weiteren Räumlichkeiten des Kulturtreffs
e) einen Backstagebereich bzw. Künstler*innen-Umkleide-Garderobenraum (ca. 30 qm)
f) einen Lagerraum für Möbel und Requisiten (ca. 15 qm)
g) einen Technikraum (ca. 8 qm)


3. Für den Sportbereich zur schulischen Nutzung sowie Vereinsnutzung:
a) Eine 2-Feld-Sporthalle mit einem Handballfeld mit Auslaufzone (insgesamt mindestens 1215 qm) und Tribüne für mindestens 280 Personen
b) Eine weitere 2-Feld-Sporthalle mit ebenfalls einem Handballfeld (insgesamt mindestens 1056 qm)
c) Ein Foyer, über das beide Hallen miteinander verbunden sind, in dem neben einer kleinen Teeküche auch ein Tresen für den Hallenverkauf und einige Sitzmöglichkeiten vorhanden sind
d) Geräteräume von mindestens 70 qm Größe für jede Halle, die aus beiden Hallen erreichbar sind
e) im Tribünenbereich der größeren Halle ein abgetrennter Bereich für das Kampfgericht mit Netzdosen
f) je Halle jeweils 4 Umkleiden incl. Toiletten und Duschen
g) technische Ausstattung der Wettkampfhalle: Digitalanzeigen an den Wänden, Lautsprechersystem, WLAN, Sprecherplatz
h) zusätzlich 4 getrennte Umkleiden incl. Toilette und Duschen für Lehrkräfte und Trainer*innen
i) ein integrierter Medienraum für Sporttheorie, Bewegungsanalysen, Bewegungslehre/Biomechanik etc. ist eine Anforderung für den zeitgemäßen Sportunterricht in der Oberstufe
j) Außensportflächen: Laufbahn, zwei Fußballfelder, Flächen für Leichtathletik (Sprunggrube, Kugelstoßen, 100 m Lauf etc.)

Alle Räumlichkeiten müssen im Sinne der Inklusion Barrierefrei geplant und errichtet werden.

Begründung

Der Neubau der IGS Bothfeld bedeutet für den wachsenden Stadtteil Bothfeld eine große Entwicklungschance. Dies verdeutlicht das große Engagement, das in der Planungsphase 0 von der Schulgemeinschaft, den Vereinen, dem Kulturtreff und den Bereichen der Kommunalpolitik eingebracht wird. Allgemein werden die Entwicklungschancen durch die entsprechende bauliche Planung gesehen, die sich für das schulische, sportliche und gesellschaftliche Leben ergeben.
In diesem Antrag sind alle Punkte zusammengefasst, die an den Bezirksrat zur Konkretisierung der bereits bestehenden Beschlüsse herangetragen wurden:

Zum schulischen Bedarf:

Für die IGS-Bothfeld sind aufgrund des besonderen Schwerpunkts als Kulturschule die durch das Standardraumprogramm abgedeckten Flächen/Räume für die Bereiche „Darstellendes Spiel“, Kunst und Musik nicht ausreichend. Kulturelle Angebote sind fester Bestandteil des Schulalltags und die Ergebnisse der kulturellen Arbeit der Schülerinnen und Schüler wird in regelmäßigen Veranstaltungen der Schulgemeinschaft präsentiert. Damit stellt die Aula den Mittelpunkt/das Herz der Schule dar und es ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an die Aula:

1a) Die neue Schulaula muss ausreichend dimensioniert sein, dass die Schüler eines Jahrgangs mit Eltern und Verwandten sowie das Kollegium an Veranstaltungen teilnehmen können. Nicht nur für Einschulungs- und Abschlussfeiern, sondern auch für kulturelle Veranstaltungen (z.B. kulturelle Abende, Musicals, Theateraufführungen), die dem Profil der Schule entsprechen, ist eine Räumlichkeit erforderlich, die Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern eines Jahrgangs die Teilnahme ermöglichen. Bei Fünfzügigkeit sind dies ca. 500 Teilnehmende bei Jahrgangsveranstaltungen (150 Schüler*innen, 300 Eltern, ca. 50 Lehrkräfte und Darbietende).

1b) + 1c) Bei den Schulveranstaltungen spielen Aufführungen aus dem Fach „Darstellendes Spiel“ sowie musikalische Auftritte eine herausragende Rolle. Da diese genannten Fächer als Pflichtfächer unterrichtet werden, sind hier anders als in manch anderer Schule meist ganze Klassen auf der Bühne. Hierfür reicht die kleine Bühne gem. Standardraumprogramm nicht aus, auch der Backstagebereich ist entsprechend großzügig zu dimensionieren.

1d) + 1e) Für Theateraufführungen ist ein Vorhang ein unabdingbarer Bestandteil. Mit dem Vorhang kann neben dem Start und Ende von Vorführungen auch der Großteil der Bühne für Umbauten verdeckt werden können, während vor dem Vorhang moderiert wird. Durch die zwingend notwendige Verdunkelungsmöglichkeit bietet der Raum Möglichkeiten der künstlerischen Gestaltung, die mit einem durch Tageslicht erhellten Raum (in den Sommermonaten ist dies stets der Fall) nicht nutzbar sind. Die Verdunkelung und eine Projektionsfläche sind auch für Präsentationen und Vorträge (z.B. bei Infoveranstaltungen) von großer Bedeutung.

1f – 1h) Die erforderliche technische Ausstattung muss bereits bei der Planung einer Aula als Veranstaltungsraum mitberücksichtigt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, kann nach Fertigstellung nur mit ungleich höherem Aufwand nachgerüstet werden, im Ergebnis bleiben sonst häufig offen verlegte Kabel (manchmal sogar als Stolperfallen) die letzte Möglichkeit. Dies ist bei einem Neubau planerisch zu verhindern.

Zum Bedarf des Kulturtreffs Bothfeld/Kulturelle Mitte:

Für ein funktionierendes Gemeinwesen mit sozialer und kultureller Vielfalt sind Teilhabemöglichkeiten für alle Bewohner von großer Bedeutung.

2a) Der wachsende Stadtteil Bothfeld benötigt einen öffentlichen barrierefreien Raum als Aufführungs-, Veranstaltungs- und Versammlungsort. Hier sollen vielfältige Aktivitäten von Vereinen, politischen Gremien (z.B. Bezirksratssitzungen), Parteien und Privatpersonen durchgeführt werden können. Im Stadtteil Bothfeld leben über 20.000 Menschen, für die bisher kein Versammlungsort für größere stadtteilbezogene Veranstaltungen vorhanden ist. Häufig muss daher auf Räumlichkeiten in anderen Stadtteilen ausgewichen werden, was insbesondere für Menschen mit Mobilitätshindernissen oft problematisch ist.

2b, 2e, 2f, 2g) Für die unterschiedlichen Nutzungsarten ist eine Bühne von ca. 40 qm erforderlich, um bei Präsentationen und kulturellen Aufführungen dem Publikum eine gute Sicht zu ermöglichen. Die Nutzung einer Bühne ist ohne Backstagebereich, Requisitenraum und Technikraum nicht sinnvoll durchführbar. All diese Räumlichkeiten sind für die multifunktionale Nutzung, die ermöglicht werden soll, unabdingbar.

2c) Damit eine Nutzung des Mehrzweckraums unabhängig vom Schulgebäude möglich ist, sind angegliederte Hygieneräume zwingend erforderlich.

2d) Das Foyer ist der Eingangsbereich für die kulturelle Mitte, von dort aus können der Kulturtreff, der Mehrzweckraum, die Toiletten und die Garderobe erreicht werden. Vor und nach Veranstaltungen begegnen sich hier die Bürger und kommen ins Gespräch. Das Foyer hat eine einladende Funktion, hier können künftig viele soziale Kontakte geknüpft werden. Dies spielt für die Entwicklung des Stadtteils eine besondere Rolle.


Für den Sportbereich zur schulischen Nutzung sowie Vereinsnutzung:

Die Sportvereine erfreuen sich in Bothfeld schon lange sehr großer Beliebtheit, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Hier erfüllen die Sportvereine im Stadtteil mit vorwiegend ehrenamtlicher Arbeit eine wichtige soziale Funktion. Leider besteht in vielen Bereichen der Sportvereine aktuell ein Aufnahmestopp, viele Kinder- und Jugendliche können daher nicht teilhaben am sportlichen Angebot.
Die Grenzen zwischen Schule und Sportvereinen verlaufen zunehmend fließend durch das Engagement der Sportvereine als Kooperationspartner der Schulen im Ganztagsbereich.

3a + b) Der Bedarf der Sporthallenkapazitäten wird durch das Standardraumprogramm zwar mit 4 Feldern vorgegeben, die bauliche Gestaltung bleibt hierbei jedoch offen. Sowohl von der Schule (aus Lärmschutzgründen und wegen der Erleichterungen hinsichtlich der Aufsichtspflicht) als auch von den mitnutzenden Vereinen wird der Wunsch geäußert, die im Standardraumprogramm vorgesehene Vierfeldhalle in zwei Hallen aufzuteilen. Um die Nutzung für den Vereinssport in möglichst vielen Sportarten zu ermöglichen, sollten in beiden Hallen die Feldgrößen des Handballs abgebildet werden können. So kann eine Nutzung auch am Wochenende z.B. für Handballturniere mit hoher Publikumszahl erfolgen, die zu zusätzlichen Mieteinnahmen im städtischen Haushalt führt.

3c) Ein ansprechend und funktional gut ausgestatteter Eingangsbereich wertet die Hallen bei jeder Art von Veranstaltung auf. Bei schulischen Veranstaltungen und auch bei Turnieren im Vereinsbereich können im Eingangsbereich Getränke und Kuchen o.ä. für den dortigen Verzehr angeboten werden, um die mit der Veranstaltung verbundenen Kosten durch entsprechende Einnahmen teilweise decken zu können.

3d) Die Geräteräume beider Hallen müssen ausreichend dimensioniert sowie von beiden Hallen erreichbar sein, um die Nutzung durch möglichst viele verschiedene Sportarten (z.B. Handball, Tischtennis, Leichtathletik, Turnen) zu ermöglichen. Neben der Unterbringung der Gerätschaften für den Schulsport müssen die Geräteräume beider Hallen abschließbare Bereiche für die Unterbringung von vereinseigenen Handballtoren vorsehen.
Perspektivisch ergibt sich hier weiterer Platzbedarf durch den Aufbau eines Schulzirkus der IGS-Bothfeld für die Unterbringung von Matten, Requisiten etc.

3e) Für den Wettkampfbereich im Handball werden immer größere Anforderungen an die Hallenausstattung gestellt. Der TuS Bothfeld als ein sehr großer Handballverein nimmt mit einigen Mannschaften an Wettkämpfen verschiedener Art teil. Es ist fundamental wichtig für diesen Vereinsbereich, dass die neuen Hallen die Bedingungen für den Wettkampfsport dauerhaft erfüllen, unabhängig von der aktuell gespielten Liga. Eigene Bereiche für das Kampfgericht sind hier eine wesentliche Anforderung.

3f) Damit die Nutzung der beiden Sporthallen unabhängig voreinander erfolgen kann, ist es zwingend erforderlich, für die Hallen jeweils Umkleiden, Toiletten und Duschen getrennt vorzuhalten. Insbesondere für die schulische Nutzung ist es wichtig, dass eine Trennung der Klassengruppen auch vor und nach dem Sportunterricht gegeben ist.

3g) Wie für den Punkt 3e sind auch Digitalanzeigen für den Wettkampfsport eine wichtige zeitgemäße Ausstattung, die zwingend vorhanden sein muss.

3h) Getrennte Umkleidebereiche mit Duschen und Toiletten sind standardmäßig für Lehrkräfte und Trainer*innen vorzusehen.

3i) Ein in der Halle integrierter Medienraum für Sporttheorie, Bewegungsanalysen, Bewegungslehre/Biomechanik etc. ist eine Anforderung für den zeitgemäßen Sportunterricht in der Oberstufe.

3j) Der Außenbereich des Sportzentrums soll alle in der Leichtathletik vorgesehenen Disziplinen ermöglichen, dafür sind die oben benannten Ausstattungen unabdingbar.


Bei der Errichtung des Gebäudes ist in allen Bereichen dem Inklusionsgedanken besondere Bedeutung zuzumessen. Daher sind die o.g. Räumlichkeiten ausnahmslos barrierefrei zu planen und zu errichten.