Anfrage Nr. 15-2314/2009:
Kriegsgräberstätten

Inhalt der Drucksache:

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Kriegsgräberstätten

In Hannover soll es 14 Kriegsgräberstätten geben, die mit 9291 Kriegstoten belegt sind. Die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft unterfallen nach dem Gräbergesetz zehn verschiedenen, dort bestimmten Personenkreisen und bleiben dauernd bestehen. Die Gräber sind ausgewiesenermaßen Erinnerungsmale, mehr noch: Mahnmale. Dennoch bleiben sie im öffentlichen Bewusstsein zumeist im Dunkeln.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo befinden sich im Stadtbezirk/in den Stadtteilen solche Gräber für jeweils welchen Personenkreis?
2. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der genannten Gräber geregelt?
3. Welche Maßnahmen sind aus fachlicher Sicht der Verwaltung vernunftgeboten, um dem Mahnmalcharakter der Gräber/der Kriegsgräberstätten über ihren Erhalt hinaus auch vor Ort in Erinnerung zu halten?