Antrag Nr. 15-2313/2020:
Änderungsantrag zu Drucksache Nummer 15-1846/2020 "Verbesserung für Fuß- und Radverkehr an der Breiten Wiese"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucksache Nummer 15-1846/2020 "Verbesserung für Fuß- und Radverkehr an der Breiten Wiese"

Antrag

Der Bezirksrat möge folgende Änderungen zu Drucksache Nr. 15-1846/2020 beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen 1,2,3,4 wie folgt umzusetzen:

Maßnahme 1: wie in Drucksache Nr. 15-1846/2020

Maßnahme 2:

Die Radfahrfurt am Knotenpunkt Misburger Straße / Osterfelddamm / An der
Breiten Wiese
aus Richtung Osterfelddamm in Richtung Süden fahrend, über die Misburger Straße in die Straße An der Breiten Wiese wird grunderneuert, rot markiert und führt den geradeaus fahrenden Radverkehr künftig nicht mehr auf den Gehweg, sondern in gesicherter Art und Weise auf die Fahrbahn. Der Kraftverkehr wird durch VZ 138-10 in ausreichender Entfernung zum Knotenpunkt auf die Situation aufmerksam gemacht.
Alle Fußgängerüberwege am Knotenpunkt werden neu markiert.

Maßnahme 3:

Ab dem Knotenpunkt wird die Straße An der Breiten Wiese mit VZ 274.1 als Tempo30-Zone ausgewiesen. Die Straße An der Breiten Wiese wird an Knotenpunkten mit den Straßen Burgdorfer Damm, Müdener Weg und Bevenser Weg als Vorfahrtsstraße mit VZ 306, VZ 301 und VZ 205 ausgeschildert.

Die zeitlichen Einschränkungen durch die Zusatzzeichen für das gültige eingeschränkte Halteverbot entlang der Straße An der Breiten Wiese werden entfernt.

Maßnahme 4:

Der südliche Teil der Straße An der Breiten Wiese wird ab Knotenpunkt Müdener Weg und Sure Wisch bis zum Bahndamm als Fahrradstraße mit VZ 244.1 ausgewiesen - wie schon in

Drucksache Nr. 15-0757 aus dem Jahre 2015 gefordert und vom Bezirksrat beschlossen. Falls nötig, kann die Fahrradstraße für Kraftverkehr mit Zusatzzeichen freigegeben werden.

Darüber hinaus wird die Vorfahrt am Knotenpunkt An der Breiten Wiese (an den Sportstätten des Polizeisportvereins) geändert. Fahrzeuge die von Westen kommen, geben dem Nord-/Südverkehr Vorfahrt.
Die unbeschilderte Fahrbahnmarkierung am östlichen Fahrbahnrand wird entfernt. Das Parken von Kraftfahrzeugen am Fahrbahnrand wird nur noch an der östlichen Straßenseite erlaubt, sofern mit aktueller Rechtssprechung vereinbar.

Begründung

Den Antrag von Bezirksratsherrn Karsten Plotzki unterstützen wir im Kern, sehen an oben aufgeführten Punkten aber noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Durch die hier vorgeschlagenen Änderungen, wird die Situation auf der Straße Auf der Breiten Wiese für den fließenden Verkehr insgesamt verbessert. Den besonderen Schutzbedürfnissen des Fuß- und Radverkehrs wird Rechnung getragen. Gleichzeitig werden die Belange des Kraftverkehrs, insbesondere des Schwerlast- und Lieferverkehrs zu den ansässigen Gewerbebetrieben und Pflegeeinrichtungen berücksichtigt.

Etwaige entfallende Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand waren auch bei mehrfacher Begehung vor Ort ungenutzt und sind daher vernachlässigbar.