Drucksache Nr. 15-2313/2015:
Aufhebung der Freigabe des Schulpausenhofes in der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg zur öffentlichen Nutzung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-2313/2015
1
 

Aufhebung der Freigabe des Schulpausenhofes in der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg zur öffentlichen Nutzung

Antrag,

zu beschließen,
die Freigabe des Schulhofes der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg zur öffentlichen Nutzung außerhalb der Schulzeiten aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Schließung des Schulpausenhofes sind Mädchen wie auch Jungen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ausgangslage zur Öffnungszeit des Schulhofes der
GS Groß-Buchholzer- Kirchweg
Mit der Drucksache 15-2138/2011 hat der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen, die Öffnungszeiten des Schulhofes wie folgt zu ändern:
Der Schulhof ist montags bis freitags von 17:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – längstens bis 19:00 Uhr – für Kinder bis 14 Jahren freigegeben.

Mit der Drucksache 15-0124/2012 wurde folgender Änderungsantrag beschlossen:
Am Wochenende (Samstag und Sonntag) ist der Schulhof für Kinder bis 14 Jahren zum Spielen freigegeben und wird nicht verschlossen.

Mit der Drucksache 15-1271/2012 wurde folgender Änderungsantrag beschlossen:
Der Schulhof ist auch in den Schulferien für Kinder bis 14 Jahre zum Spielen freigegeben.


Rechtslage
Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 NSchG haben die Schulträger die Schulanlagen, zu denen auch der Schulhof gehört, ordnungsgemäß zu unterhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Gewährleistung der Verkehrssicherheit dieser Flächen. Der Schulträger ist daher verpflichtet, vor Beginn der Schule dafür zu sorgen, dass das gesamte Schulgelände, bevor es von Schülerinnen und Schülern betreten wird, verkehrssicher ist. So sind Schäden oder Gefahrensituationen auf dem Schulhof zu beseitigen bzw. zumindest abzusichern und Gegenstände zu entfernen. Dabei ist es nach der Rechtsprechung vollkommen unerheblich, woher eine Gefahrenquelle stammt, ob sie unmittelbar aus dem baulichen Zustand der schulischen Anlagen herrührt oder aus Gegenständen, die von Dritten auf das Schulgelände verbracht wurden.
Stellt man weiter auf die Zweckbestimmung der Schulhöfe ab, so dienen diese nach ihrer Widmung in erster Linie der Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler der Schule sowie den weiteren Personen, welche das Gelände betreten, um die Schule aufzusuchen.
Die Schulhofnutzung als Spielplatz stellt eine sinnvolle Ausnutzung vorhandener Ressourcen dar. Führt diese Nutzung jedoch dazu, dass die Verkehrssicherheit für die zweckbestimmte Nutzung des Geländes nicht mehr gegeben ist, muss dieser Bedarf hinter der eigentlichen Zweckbestimmung zurücktreten.

Begründung
Seitdem der Schulhof der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg für die öffentliche Nutzung frei gegeben wurde, sind zunehmend Vandalismusschäden und auffällige Verunreinigungen festgestellt worden. Die vom Gesetzgeber geforderte Verkehrssicherheit kann durch das von der Stadt Hannover beschäftigte Personal, insbesondere dem Schulhausmeister, nicht in vollem Umfang gewährleistet werden. Der zuständige Schulhausmeister ist nicht immer in der Lage, bis zum Eintreffen der Kinder am Morgen bei Verschmutzungen etc. die Verkehrssicherung auf dem Schulgelände herzustellen. Er hat mit Dienstbeginn viele parallele Aufgaben nahezu zeitgleich zu erledigen, wie z.B. Öffnung und technische Sicherstellung des Betriebes. Somit könnte es zum Schulbeginn zu Gefahrensituationen durch Scherben, Spritzbestecke o. ä. für die Kinder kommen, die der Schulträger ausschließen muss. Vor allem vor Beginn der Schule am Montagmorgen ist die Herstellung der Verkehrssicherheit nicht immer möglich. Als Folge daraus musste der Schulhof bereits mehrmals für die schulische Nutzung gesperrt werden.

Das mit Tartan beschichtete Fußballfeld, weist bei Nässe zudem eine hohe Rutschgefahr auf. Während des Schulbetriebes wird die Nutzung dieser Spielfläche bei Nässe durch die Schulleitung, aufgrund der ihr obliegenden Verantwortung und Fürsorgepflicht, untersagt. Während der Öffnungszeiten im Nachmittagsbereich ist eine solche „Sperrung“ der Fußballspielfläche mangels vorhandenen Aufsichtspersonals nicht möglich, sodass ein hohes Verletzungsrisiko bestehen bleibt.

Im Umkreis der Schule befinden sich in jeweils ca. 500m Luftlinie Entfernung, vier öffentliche Kinderspielplätze. Eine alternative Möglichkeit zum Fußballspielfeld der Schule, bietet der sich in der Guerickestraße (Ecke Klingerstraße) befindende Bolzplatz. Dieser ist von der Schule 750m entfernt und ist fußläufig in ca. 9 Minuten erreichbar.

Weiterhin ist in der Zukunft geplant, den Schulhof stärker in die pädagogische Arbeit einzubeziehen. Hierzu wurde bereits ein „Freiraumkonzept“ des Direktoriums der Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- & Bewegungsförderung e.V. im Rahmen des Projektes „Bewegte, gesunde Schule Niedersachsen“, erstellt. Dieses sieht eine Umgestaltung des Schulhofes vor.



Ziel dieser Maßnahme ist die verstärkte Nutzung des Schulhofes als Lernraum. Momentan wird geprüft, inwieweit die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können.
Hierzu Anlage: „Fachliche Stellungnahme zur Gestaltung des Außenraums der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg und zum Nutzungskonzept“

Begründung der Schule
Leider kommt es immer wieder vor, dass junge Erwachsene die Spielfläche nutzen, Alkohol und Drogen konsumieren. Weiterhin lässt sich oftmals beobachten, dass jüngere Kinder, für welche die Schulhoföffnung auch vorgesehen ist (bis 14 Jahre), von den jungen Erwachsenen vom Schulhof vertrieben werden.
Unrat, Glasscherben, Flaschen, Zigarettenstummel etc. lassen sich auf dem Schulhof vorfinden und müssen oftmals mühselig beseitigt werden. Kaugummi wird auf die Fußballspielfläche gespuckt und verunreinigt somit die Tartanfläche. Auch werden immer wieder körperliche Ausscheidungen gefunden und es riecht in den Eingängen zu den Trakten nach Urin. Weiterhin wurden die Fenster der Turnhalle bereits mit Eiern beschmissen.
Die in der Vergangenheit mehrfach vom Schulhausmeister geführten Gespräche mit den sich auf dem Schulhof jeweils befindenden Jugendlichen, führten zur keiner Verbesserung der Situation, in vielen Fällen führten diese sogar zu Beleidigungen bis hin zu Drohungen dem Schulpersonal gegenüber.
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Hannover / 09.10.2015