1. laufende Ziffer 26; Dezernat II im Teilhaushalt 32 (Gebührenerhöhung Spielhallen):
Der Punkt wird wie folgt geändert:
unter Berücksichtigung der sozialen Folgekosten der Spielsucht, Verschuldung und Insolvenz der Betroffenen wird die Gebührenkalkulation geändert und bereits ab 2015 eine Gebührenerhöhung für Spielhallen von je 30.000,- € für 5 Jahre umgesetzt
Der Ertrag erhöht sich damit bereits 2015 von 300.000,- € auf 1.500.000 €.
2. Erhöhung Vergnügungssteuer
Der Steuersatz der Spielgerätesteuer für Geldspielgeräte wird in § 7 Abs. 5 der Vergnügungssteuersatzung von 18 % auf 40 % des monatlichen Einspielergebnisses für jedes Gerät erhöht. Eine Erdrosselungswirkung wird von den Gerichten mit der Begründung verneint, dass sich das Geschäft vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl von Spielhallen offensichtlich lohnt.
3. keine Verkäufe mehr von Grundstücken in Mitte
In Zukunft wird nicht mehr mit dem Erzielen von Verkäufen von Grundstücken im Stadtbezirk Mitte gerechnet, der Ansatz wird auf 0,- € reduziert.
4. Anpassung Gewerbesteuer
Der Hebesatz zur Gewerbesteuer wird zum 01.01.2015 an andere Großstädte (Dortmund 485 %, Duisburg 490 %, München 490 %, Essen 480 %, Gelsenkirchen 480 %, Bielefeld 480 %, Hagen 500%, Bochum 480 %) angeglichen und um 20 Prozentpunkte von 460 % auf dann 480 % erhöht.
Die Mehreinnahmen der Landeshauptstadt belaufen sich dann auf über 20 Mio. € jährlich.
5. Kostenerstattung vom Land Niedersachsen
Hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen wird entsprechend Art. 57 Abs.4 NdsVerf eine vollständige Kostenerstattung vom Land Niedersachsen eingefordert, die Mehreinnahmen belaufen sich damit dann auf über 10 Mio € jährlich.