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Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Bebauungsplan Nr. 1780 -Große Pfahlstraße- und dem zu schließenden Durchführungsvertrag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor folgende Forderungen des Stadtbezirksrates zu verhandeln und möglichst durchzusetzen.
1. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch öffentliche Förderung und Belegrechte möglichst dauerhaft sichergestellt, dass mindestens sechs der
Wohneinheiten auf dem Grundstück als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden.
Der angespannte Wohnungsmarkt macht diese Maßgaben erforderlich.