Antrag Nr. 15-2307/2014:
Änderungsantrag zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2017(HSK IX) DS 1916/2014

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2017(HSK IX) DS 1916/2014

Antrag


HSK-Block Dezernatsquote
Neue Maßnahme
Teilergebnishaushalt 99/Allgemeine Finanzwirtschaft
Produkt 61101 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlage, Ordentliche Erträge

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussdrucksache zur Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit für Hannover zu erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll der aktuelle Steuersatz von 18 % auf dann 20 % erhöht werden.

Begründung

Der genannte Steuersatz im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hannover ist zuletzt im Jahr 2013 angehoben worden, und zwar von 12 auf 18 % (Beschlussdrucksache 0562/2013 N2 im Zuge HSK VII 2010-2012). Die Erhöhung sollte flankierend zum neuen Glückspielstaatsvertrag helfen, die Spielsucht zu bekämpfen.

2013 war in Anbetracht der damaligen Rechtsprechung eine Anhebung des Steuersatzes auf 18 v. H. für angemessen gehalten worden, insbesondere auch gegenüber dem rechtstaatlichen Übermaßverbot einer Erdrosselungswirkung.

Jüngst wurde durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Beschwerde gegen die in der Stadt Lehrte geltende Vergnügungssteuer mit einem Satz von 20 % zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund erscheint auch für Hannover eine Erhöhung auf 20 % als angemessen.

Die Mehreinnahmen durch die Anhebung soll zum einen für die Beibehaltung der Mittel für Stadtbezirksräte, zum anderen für dringend notwendige Sanierungsmaßnehmen bei Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet werden.