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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Sitzung am 04.10.2007,TOP 9.2.2.ENTSCHEIDUNG:
Fußgängerüberweg Landwehrstraße / Weststraße
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass beim Queren der Landwehrstraße in die Weststraße der Fußgängerüberweg gefahrlos von Kindern und Erwachsenen benutzt werden kann. Hier sollte durch entsprechende Markierungen auf beiden Seiten der Landwehrstraße ein ausreichender Abstand von parkenden Fahrzeugen zum Fußgänger- überweg geschaffen werden.
Entscheidung
Gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten und Parken auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor unzulässig.
Die Verwaltung hat veranlasst, dass in der Landwehrstraße aus Fahrtrichtung Abelmannstraße 5 m vor dem Fußgängerüberweg die vorhandene Sperrfläche erneuert wird.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, aus Fahrtrichtung Bernwardstraße, ist keine Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg erforderlich, da aufgrund der Straßeneinmündung Weststraße bis zu 5 m vor dem Fußgängerüberweg nicht geparkt werden kann.
Die Übersichtlichkeit und Einsichtnahme an dem Fußgängerüberweg sind damit in ausreichendem Maß gegeben.