Anfrage Nr. 15-2302/2012:
Denkmalschutz für Werbetafeln und Graffitis

Inhalt der Drucksache:

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Denkmalschutz für Werbetafeln und Graffitis

Zu Beginn des Jahres wurden durch die Denkmalschutzbehörden zahlreiche Gebäude im
Ortskern von Bemerode als Gesamtensemble unter Denkmalschutz gestellt. Zum Ensemble
rund um den Bereich Hinter dem Dorfe, Wülfeler Straße und Kapellenplatz gehören auch
eine Steinmauer, auf welcher sich Graffitis befinden sowie auf den Rasen aufgestellte und an
Hauswänden angebrachte Werbetafeln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Unter welchen Voraussetzungen würden die aufgestellten und montierten
Werbetafeln unter das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) fallen?
2. Sind diese Werbetafeln mit dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
vereinbar?
3. Welcher Zustand der Gebäude wird als der zu Schützende angesehen und fallen
auch zum Zeitpunkt der Ernennung zum Denkmal aufgetragene Graffiti unter diesen
Schutz?