Antrag Nr. 15-2301/2004:
Neufassung der Marktsatzung (DS-Nr. 1740-2004); Änderungsantrag der CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Neufassung der Marktsatzung (DS-Nr. 1740-2004); Änderungsantrag der CDU-Fraktion

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen

Die in der Anlage 1 (Marktsatzung) vorgelegte Satzung wird wie folgt geändert (Änderungen sind kursiv und unterstrichen gekennzeichnet) :

§1, (3) Die vormittags betriebenen Wochen- und Bauernmärkte werden jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr abgehalten, die nachmittags betriebenen von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit Ausnahme der Lister Meile. Der Wochenmarkt auf der Lister Meile/Ecke Gretchenstraße wird von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr abgehalten.

§6, (2) wird ergänzt um:

Anträge auf Zulassung zum Weihnachtsmarkt werden bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres beschieden.

(4) Die Erlaubnis wird für die Dauer des Marktes erteilt. Auf den Wochenmärkten und den Bauernmärkten kann die Erlaubnis auch für die Dauer eines Jahres erteilt werden. (…) Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

§7, (3) ... wobei eine Tiefe von 2,50 m beginnend an der vorderen festgelegten Front zugrunde gelegt wird. Zusätzliche Flächen werden nach Quadratmetern abgerechnet. Regenschutzüberstände und -dächer werden dabei nicht berechnet.

§8, (1) ... bei Märkten, die nachmittags stattfinden die Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Für den Markt auf der Lister Meile die Zeit von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr.

Begründung

Die Auf- und Abbauzeiten der Wochen- und Bauernmärkte müssen so festgelegt sein, daß für die Marktbeschicker gewährleistet ist, sowohl an Vor- als auch an Nachmittagsmärkten teilnehmen zu können.