Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Öffentlichkeitsarbeit des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld - 18/2023
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Betrag: bis zu 2.000,- €
Verwendungszweck : Öffentlichkeitsarbeit (Zuwendung 18/2023)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 02.11.2023 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Zuwendung ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.
Die Empfänger*in ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.