Drucksache Nr. 15-2299/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Besetzung des Integrationsbeirates im STB Buchholz-Kleefeld;
hier: Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2299/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Besetzung des Integrationsbeirates im STB Buchholz-Kleefeld;
hier: Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 8.2.1.

"Die Integrationsbeiräte sind zur Hälfte mit Menschen mit Migrationshintergrund zu besetzen, die andere Hälfte bilden zu gleichen Anteilen Mitglieder des Stadtbezirksrates und Multiplikatoren / Multiplikatorinnen aus der Stadtgesellschaft.
In den Integrationsbeirat sind Menschen mit Migrationshintergrund zu berufen, die entweder ihren Wohnsitz im betreffenden Stadtbezirk haben oder deren Arbeitsstätte im Stadtbezirk liegt. Die Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Berufung erfolgt zur Person, somit sind Vertretungen nicht möglich." (aus Info-Drucksache Nr. 2545/2008 der LHH)
Die folgende Definition befindet sich im „Integrationskonzept der Stadt Hannover“:
"Menschen mit Migrationshintergrund
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland geborene Deutsche mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Damit werden sowohl ausländische als auch deutsche Personen der sogenannten ersten und zweiten Einwanderergeneration erfasst." (aus "Vielfalt und Zusammenhalt. Integrationskonzept der Stadt Hannover", S. 16. Stand: 27.09.2016)
Dem gegenüber steht folgende Definition:
"Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover gezählt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit oder neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen." (aus LHH / Sachgebiet Wahlen und Statistik / Statistische Profile 2018, S. 159)
Der Unterschied ist erheblich, denn nach der Definition des Sachgebiets Wahlen und Statistik werden Menschen, die früher selbst Ausländer*innen waren, und die heute nur die deutsche Staatsbürgerschaft und keine andere haben, nicht als Menschen mit Migrationshintergrund eingestuft.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche der beiden v. g. Definitionen wird bei der Besetzung des Integrationsbeirats des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld zu Grunde gelegt? (Falls hier noch eine weitere (dritte) Definition zur Anwendung kommt, kann dies gern an dieser Stelle in die Antwort einfließen.)
2. Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass es hilfreich ist, in offiziellen Dokumenten der LHH unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Menschen mit Migrationshintergrund“ stehen zu haben?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die in der Anfrage 15-2299/2019 zitierte Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund" des Bundesamts für Statistik stammt nicht aus dem Lokalen Integrationsplan der Landeshauptstadt Hannover, sondern aus dem Integrationskonzept der Region Hannover. Die Region Hannover arbeitet mit der Definition des Bundesamts für Statistik. Die Landeshauptstadt Hannover tut dies nicht. Auf Seite 120 des Lokalen Integrationsplans (LIP) ist folgendes formuliert:

„Bei Menschen mit Migrationshintergrund handelt es sich um Personen, die entweder selbst oder deren Eltern eingewandert sind.“

„Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person im Ausland oder in Deutschland geboren wurde und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für die Eigenschaft „mit Migrationshintergrund“ genügt, dass ein Elternteil Migrantin oder Migrant ist. Es handelt sich also um die Gruppe der Eingewanderten und ihrer Kinder. Um diese Gruppe statistisch korrekt zu erfassen, müssten zu jeder fraglichen Person zusätzlich zum eigenen Geburtsort auch die Geburtsorte beider Eltern bekannt sein. Da diese Daten in der Einwohnerstatistik nicht erfasst sind, wird für die Angaben zur Einwohnerschaft mit Migrationshintergrund in Hannover eine Behelfskalkulation durchgeführt: Als Personen mit Migrationshintergrund gelten hierfür alle ausländischen Staatsgehörigen plus alle Einwohner/innen, die zusätzlich zur deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Diese letztere Eigenschaft trifft insbesondere auf viele Eingebürgerte, Ausssiedler/innen und Abkömmlinge von eingebürgerten Eingewanderten zu. Dies ist ausdrücklich als Behelf zu verstehen, liefert aber die gegenwärtig bestmögliche Annäherung an die eigentliche Zielgröße.“

Die zitierte Behelfsdefinition der städtischen Statistik dient somit nicht als Arbeitsgrundlage für die Besetzung der Integrationsbeiräte auf Stadtbezirksebene.

Dies vorausgeschickt, lauten die Antworten auf die konkreten Fragen:

zu 1:
Keine der beiden zitierten Definitionen wird bei der Besetzung des Integrationsbeirates des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld zugrunde gelegt. Es gilt vielmehr die Definition des Lokalen Integrationsplans der Landeshauptstadt Hannover von 2008.

zu 2:
Das Integrationskonzept der Region Hannover wird von der Region Hannover verantwortet. Die Landeshauptstadt Hannover hat keinen Einfluss darauf, welche Definition des Begriffs Migrationshintergrund die Region Hannover verwendet. Die Verwendung des Begriffs bei der Landeshauptstadt Hannover selbst ist konsistent, auch wenn es zutrifft, dass die städtische Statistikstelle aus Gründen der Datenverfügbarkeit gezwungen ist mit einer Behelfsdefinition (siehe oben) zu arbeiten.