Drucksache Nr. 15-2299/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Überwucherung der Entwässerungsrinnen an der Hamelner Chaussee (B217) und Bückeburger Allee (B65)
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2017
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2299/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Überwucherung der Entwässerungsrinnen an der Hamelner Chaussee (B217) und Bückeburger Allee (B65)
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2017
TOP 6.2.2.

Bürgerinnen und Bürger berichten von vermehrt auffallender Überwucherung der Entwässerungsrinnen an der Hamelner Chaussee (B217) und der Bückeburger Allee (B65). Vor dem Hintergrund einer eventuellen Verkehrsbeeinträchtigung (besonders bei starken Regenfällen) fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen zeitlichen Abständen und durch wen wird die Pflege der Entwässerungsrinnen vorgenommen?
2. Wann wurde die letzte Pflege vorgenommen?
3. Wie beabsichtigt die Verwaltung zukünftig sicherzustellen, dass die Pflegearbeiten in einer Häufigkeit vorgenommen werden, die Verkehrsbeeinträchtigungen durch Wildwuchs und somit erschwerten Regenabfluss ausschließt?

Antwort der Verwaltung

Die Fragen 1-3 werden zusammengefasst beantwortet.

Für die Entwässerungsrinnen (Gossen) der angefragten Abschnitte (Bundesstraßen 217 und 65) ist die Straßenmeisterei Wennigsen zuständig.
Die Stadtentwässerung Hannover hat ihr Anliegen an die Straßenmeisterei Wennigsen weitergeleitet und folgende Rückmeldung von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover (NLSTBV-H) erhalten:

Die Leistungen für die Fahrbahnreinigung werden vom Geschäftsbereich Hannover (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zentral ausgeschrieben und beauftragt. Der letzte Jahresvertrag mit einer Fachfirma endete am 31.03.2016; seitdem gibt es keine turnusmäßige Fahrbahnreinigung mehr.
Die Reinigungsarbeiten werden seitdem von unserer Geschäftsstelle (NLSTBV-H) unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit jeweils nach Bedarf einzeln beauftragt; das optische Erscheinungsbild spielt dabei keine Rolle.
Das Problem der zugewachsenen Rinne liegt in den tiefen, offenen Pflasterfugen der Entwässerungsrinne begründet. Abhilfe kann hier nur die Erneuerung der Gossenanlage bzw. der Pflasterfugen schaffen.

Für die B65 ist eine Fahrbahnerneuerung für die Jahre 2019 / 2020 vorgesehen, für die B217 gibt es noch keine konkrete Planung. Bis dahin wird mit den Bauunterhaltungsmitteln keine grundlegende Verbesserung erreicht werden können.