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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Malcolm Johnson
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Malcolm Johnson die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Malcolm Johnson hat mit Schreiben vom 03.10.2018 mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.04 BRB
Hannover / 08.10.2018