Drucksache Nr. 15-2295/2019:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer
Straße 114 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2295/2019
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer
Straße 114 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1879
    - Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Lebensmitteldiscounter -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
    Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die KSG Hannover GmbH plant auf den Grundstücken Hildesheimer Straße 114 und Mozartstraße 15 die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftshauses. In den oberen Geschossen sollen auf ca. 3000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Büronutzungen für die neue Geschäftsstelle der KSG Hannover GmbH (geplanter Standortwechsel des Unternehmens von Laatzen nach Hannover) und auf ca. 1000 m² BGF für weitere Nutzer entstehen. Die verbleibenden ca. 2000 m² BGF sollen für den Wohnungsbau (davon 30% gefördert) genutzt werden. Im Erdgeschoss soll als Ersatz für den bestehenden Lebensmitteldiscounter (ca. 390m² Verkaufsfläche) ein großflächiger Markt mit ca. 1.200 m² Verkaufsfläche entstehen. Das geplante Vorhaben deckt sich mit dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover.

Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 37, 7. Änderung setzt für beide Grundstücke Allgemeines Wohngebiet fest. Um das Vorhaben umsetzen zu können, muss an dieser Stelle das Planungsrecht geändert werden.

Die KSG hat mit Schreiben vom 25.07.2019 die Einleitung des Verfahrens beantragt. Der Antrag auf Einleitungsbeschluss wurde separat gestellt. Dieser wurde in der Stadtbezirksratssitzung am 21.08.2019 (Drucksache Nr. 1567/2019 N1) einstimmig beschlossen und wird im September in die weiteren Gremien gehen.

61.12 
Hannover / 22.08.2019