Drucksache Nr. 15-2285/2020:
Ausbau einer Querungsstelle Anderter Straße auf Höhe der Anderter Straße 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2285/2020
1
 

Ausbau einer Querungsstelle Anderter Straße auf Höhe der Anderter Straße 13

Antrag,


1. dem Ausbau einer Querungsstelle mit Bedarfs-Lichtsignalanlage auf Höhe der Anderter Straße 13, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 174.500 € zuzustimmen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt werden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsplanbeschlusses für den Doppelhaushalt 2021/22.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101 902
Gemeindestraße/Anderter Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €174,500.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€174,500.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €4,363.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €2,618.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€6,981.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€6,981.00)

Anmerkungen zu:

Einzahlungen

Auszahlungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 174.500 €. In den dargestellten Gesamtkosten sind die Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 10.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten

Abschreibungen

Zinsen

Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage
Die Anderter Straße liegt im Stadtteil Misburg - Anderten und verbindet die beiden Stadtteile miteinander. Die Anderter Straße ist Teil des Vorbehaltsnetzes mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 8.600 Kfz/24h zwischen Am Seelberg und Meyers Garten. Die Prognose für 2035 geht von einer Zunahme auf ca. 9.600 Kfz/24h aus.
Im Bereich Anderter Straße 13 besteht ein öffentlicher Verbindungsweg zu der Straße Hinter der Alten Burg mit den dort anliegenden drei Schuleinrichtungen. Nahe der geplanten Querungsstelle ist die Bushaltestelle St.-Anna-Kirche gelegen, die ebenfalls von Schulkindern frequentiert wird, die über den genannten Verbindungsweg weiter zur Schule gehen.
Die Anderter Straße hat eine Breite von rund 18,0 m und besteht beidseitig aus Geh- und benutzungspflichtigen Radwegen sowie Längstellplatzanlagen (östlich gepflasterte Parkbucht und westlich asphaltierter Stellplatzstreifen). Die Fahrbahnbreite ist für den Busverkehr mit erforderlichen 6,50 m Breite bemessen.
Die Distanz zu den nächsten gesicherten Querungsstellen beträgt nach Norden hin rund 200 m und nach Süden hin rund 300 m. Im Sinne der Verbesserung von Schulwegsicherheit bei Querungsvorgängen an der Anderter Straße, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsentwicklung ist eine Querungsstelle mit einer Bedarfs-Lichtsignalanlage notwendig.
2. Beschreibung des Vorhabens
Es ist vorgesehen in der Verlängerung des Verbindungsweges zur Straße Hinter den Alten Burg eine Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Anderter Straße zu errichten. Hierfür erfolgt auf der Seite von Anderter Straße 13 der Umbau der bestehenden Gehwegbefestigung von 5 m Länge zu Lasten der Parkbucht. Dadurch wird die Einsehbarkeit auf den Wartebereich der Lichtsignalanlage sichergestellt. Ferner wird ein neuer Baum zur Verbesserung des Straßenklimas gepflanzt.
Auf der gegenüberliegenden Seite wird der bestehende markierte Stellplatzstreifen auf einer Länge von ca. 11 m zurückgebaut und als Gehweg mit Betonplatten 40/40/6 cm befestigt.
Auch dieser Umbau führt zu einer Verbesserung der Sichtbeziehungen.
Durch zusätzliche Fahrradbügel wird ein Angebot für Fahrradstellplätze geschaffen und sichergestellt, dass die Querungsstelle von unsachgemäß abgestellten Fahrzeugen frei bleibt. Auf beiden Seiten der Querungsstelle wird die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer*innen durch die Anordnung von taktilen Leitelementen und Nullabsenkung sichergestellt.
Für die Baumaßnahme werden im Randbereich der Fahrbahn sowie der bestehenden Nebenanlagen Anpassungen an den Bestand erforderlich.
Durch die Errichtung der Bedarfs-Lichtsignalanlage auf Höhe der Anderter Straße 13 wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen verbessert sowie die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert.
3. UVP
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus. Durch die Neupflanzung eines Baumes wird der Naturhaushalt verbessert.
4. Bauzeit/ Bauablauf
Der Beginn der Baumaßnahme soll in 2021 erfolgen.
66.21 
Hannover / Aug 3, 2020