Drucksache Nr. 15-2281/2024 S1:
Entscheidung zum Antrag der FDP-Fraktion
Rechtsberatung für junge Menschen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 11.12.2024
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2281/2024 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung zum Antrag der FDP-Fraktion
Rechtsberatung für junge Menschen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 11.12.2024
TOP 6.3.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern der Jugendarbeit und dem Niedersächsischen Juristenverband Möglichkeiten zu erarbeiten, eine kostenlose und vertrauliche Rechtsberatung für Jugendliche anzubieten. Als Vorbild dienen die bestehenden Modelle in Berlin und Augsburg. Der Schwerpunkt der Beratung soll auf den Bereichen Straf-, Familien-, Vertrags- und Mietrecht liegen.
Ziel ist zur rechtlichen Orientierung der jungen Menschen und damit auch präventiv zur Vermeidung von Jugendkriminalität beizutragen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Der Antrag formuliert Bedarfe in unterschiedlichen Problem- und Rechtsbereichen, in denen jeweils bereits Beratungs- und Unterstützungsstrukturen verfügbar sind, auf die auch Jugendliche und jungen Erwachsene Zugriff haben.
Im vorjuristischen Raum sind hier etwa die Jugend- und Familienberatungsstellen der Landeshauptstadt Hannover sowie entsprechende Formate freier Träger zu nennen. Im Bereich der Rechtsberatung sowie der Begleitung im Strafverfahren sind u.a. folgende Angebote in der Landeshauptstadt verfügbar:
· Vertragsrecht: Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
· Mieterschutz: Deutscher Mieterbund sowie weitere Mieterschutzinitiativen
· Familienrecht: Rechtsberatung der AWO Hannover
· Strafrecht: Fachstelle Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren (JuKiS) der LHH

Ferner ermöglicht der gesetzliche Anspruch auf Beratungshilfe (siehe service.justiz.de/beratungshilfe) Menschen mit geringem Einkommen die kostengünstige Inanspruchnahme anwaltlichen Rates.
Die Verwaltung (hier: der Fachbereich Jugend und Familie der LHH) sieht vor dem Hintergrund der oben beschriebenen verfügbaren Angebote sowie auf der Basis der ihm verfügbaren Ressourcen einerseits und seines bestehenden Aufgabenportfolios andererseits keine Möglichkeit, dem Antrag entsprechend neue Strukturen im Bereich der Rechtsberatung zu etablieren.