Anfrage Nr. 15-2280/2017:
Stick(stoffdi)oxid-Belastung im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Stick(stoffdi)oxid-Belastung im Stadtbezirk Ricklingen

In der Europäischen Union gelten für NOx Grenzwerte, deren Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Tag nach sich ziehen können.

Die Hannoverschen Allgemeinen Zeitung berichtete am 2. März 2017 *, der bis dato bestehende Luftreinhalte- bzw. Luftqualitätsplan habe die NOx-Werte nicht unter die geforderte EU-Obergrenze drücken können. Deshalb erarbeite das Umweltamt der Landeshauptstadt noch im Frühjahr 2017 einen neuen Luftreinehalteplan. Außerdem wird in dem HAZ-Artikel über „Passivsammler“ zur Messung des Stickstoffdioxidgehaltes u.a. in der Friedrich-Ebert-Straße und in der Bornumer Straße berichtet.

Bis heute scheint der angekündigte neue Luftreinhalteplan nicht finalisiert bzw. ist zumindest nicht öffentlich einsehbar. Laut verschiedener Presseartikel sollen deswegen in Hannover bereits Klagen in Vorbereitung sein, in deren Folge höchstwahrscheinlich Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge unumgänglich wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wer trüge die Haftung, wenn aufgrund überlanger Bearbeitungsdauer bei der Erstellung eines neuen Luftreinhalteplanes Buß- oder Strafgelder verhängt würden?

2. Ist der angekündigte neue Luftreinhalteplan bereits fertiggestellt bzw. wann wird dies der Fall sein, wo ist er einsehbar bzw. wird er einsehbar sein und was unternimmt die Verwaltung zusätzlich zum bestehenden Luftreinhalteplan, um Schaden von den Bürgern des besonders stark belasteten Stadtbezirks Ricklingen abzuwenden und ggf. drohenden gerichtlichen Fahrverboten entgegen zu wirken?

3. Wo sind die Passivsammler in der Friedrich-Ebert-Straße und in der Bornumer Straße platziert, wo können die Messwerte eingesehen werden und an wie vielen Tagen sind die EU-Grenzwerte für NOx in den vergangenen 12 Monaten (Zeitraum: 1. September 2016 bis 31. August 2017) überschritten worden?