1. keine Einplanung von Verkaufserlösen mehr von Grundstücken in Mitte
In Zukunft wird nicht mehr mit dem Erzielen von Verkaufserlösen zumindest von Grundstücken im Stadtbezirk Mitte gerechnet, der Ansatz wird auf 0,- € reduziert.
2. Erhöhung Vergnügungssteuer
Der Steuersatz der Spielgerätesteuer für Geldspielgeräte wird in § 7 Abs. 5 der Vergnügungssteuersatzung von 20 % auf das höchst zulässige Maß des monatlichen Einspielergebnisses für jedes Gerät erhöht. Eine Erdrosselungswirkung wird von den Gerichten mit der Begründung verneint, dass sich das Geschäft vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl von Spielhallen offensichtlich lohnt.
3. Kostenerstattung vom Land Niedersachsen und vom Bund
Hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen wird entsprechend Art. 57 Abs.4 NdsVerf eine vollständige Kostenerstattung vom Land Niedersachsen sowie vom Bund eingefordert, die Mehreinnahmen belaufen sich damit dann auf über 10 Mio € jährlich.
4. Erhöhung der Gewerbesteuer um weitere 10 %-Punkte
Zur dauerhaften Finanzierung der investorenunabhängigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch die Landeshauptstadt bzw. die GBH wird der Gewerbesteuerhebesatz nicht auf 480 %, sondern auf 490 % erhöht; es sind jährlich weitere 10 Millionen Euro Mehreinnahmen erforderlich, zumal andere Kommunen ebenfalls deutlich erhöht haben.